Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Entgeltabrechnung öD ost
Entgelt- und Bezügeabrechnung im öffentlichen Dienst: Aktuelle tarifrechtliche Anforderungen sicher umsetzen
Die Entgelt- und Bezügeabrechnung im öffentlichen Dienst unterliegt komplexen Anforderungen, die über allgemeine gesetzliche und verwaltungsseitige Änderungen hinausgehen. Besonders zu beachten sind die spezifischen Regelungen des Tarifrechts, wie sie im TVöD, TV-L oder weiteren Tarifverträgen festgelegt sind. Diese tarifrechtlichen Vorgaben wirken sich unmittelbar auf die Abrechnungspraxis aus und erfordern präzises Fachwissen sowie eine rechtssichere Umsetzung.
Eine laufende Aktualisierung des Fachwissens, die praxisnahe Umsetzung neuer Vorschriften und der Erfahrungsaustausch unter Fachleuten bilden die Grundlage für eine korrekte, transparente und gesetzeskonforme Entgelt- und Bezügeabrechnung.
Im Rahmen der ARGE Entgeltabrechnung öffentlicher Dienst Ostwerden aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht behandelt. Dabei stehen unter anderem folgende Themen im Fokus:
- Tarifrechtliche Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
- Rechtsprechung des BAG und EuGH mit Relevanz für den öffentlichen Dienst
- Aktuelle BMF-Schreiben sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen
- Digitalisierung in der Abrechnungspraxis, z. B. eAU, EEL-Verfahren und Betriebsprüfungen
- Erfahrungsaustausch und Diskussion konkreter Praxisfragen
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.
Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
- Gesetzliche Neuregelungen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
- Tagesfragen der Abrechnungspraxis
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Bezüge-/Entgeltabrechnung und des Personalwesens im öffentlichen Dienst und Betriebe, die vergleichbare tarifliche Vorschriften anwenden, ebenso von Softwarehäusern und HR-Dienstleister, die diese Tarifnormen umsetzen
- Aktualisieren und Verbessern des Wissensstandes durch einschlägige Informationen über neue Rechtsnormen, Verwaltungsanweisungen und aktuelle Rechtsprechung sowie deren verfahrensmäßige und praktische Umsetzung
- Überblick über die Abrechnungsverfahren tangierende neue Rechtsvorschriften (Rückschau) und anstehende bzw. absehbare Änderungen (Vorschau)
- Diskussionen und Erfahrungsaustausch über Interpretationsmöglichkeiten bei materiellem und formellem Recht, Umsetzung, Anwendungs- und Organisationsmöglichkeiten, Prüfungsergebnissen sowie geeignete Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeiter in Bereich der Entgeltabrechnung
- Einreichung von Tagesfragen aus der Abrechnungspraxis und gemeinsame Diskussion dieser mit den Teilnehmern/innen des ARGE-Treffens
1.065,00 €*