KI-Agenten, Datenschutz und KI-Verordnung
KI-Agenten datenschutzkonform einsetzen, automatisierte Entscheidungen beherrschen und menschliche Aufsicht sicherstellen
KI-Agenten gehen deutlich über klassische Chatbots und einzelne KI-Funktionen hinaus. Sie können selbstständig Aufgaben planen, Informationen aus verschiedenen Systemen zusammenführen, Werkzeuge und Schnittstellen nutzen und auf dieser Grundlage Aktionen ausführen. Dabei können sie auf E-Mails, Dokumente, CRM- und HR-Systeme, Datenbanken, Cloud-Dienste oder interne Wissensbestände zugreifen und personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Quellen miteinander verknüpfen.
Mit zunehmender Autonomie stellen sich neue datenschutzrechtliche Fragen. Besonders kritisch wird es, wenn KI-Agenten Entscheidungen über Personen treffen oder Entscheidungen so weitgehend vorbereiten, dass menschliche Beteiligung nur noch formal vorhanden ist. Dann kann Art. 22 DS-GVO zur automatisierten Entscheidungsfindung einschlägig sein. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Mensch nominell beteiligt ist, sondern ob tatsächlich eine qualifizierte und wirksame menschliche Entscheidung stattfindet.
Auch die KI-Verordnung stellt Anforderungen an die menschliche Aufsicht. Insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme müssen so gestaltet und eingesetzt werden, dass natürliche Personen ihre Funktionsweise angemessen überwachen, Ergebnisse richtig einordnen und erforderlichenfalls ignorieren, übersteuern oder den Betrieb unterbrechen können. Damit wird die Frage des „Human in the Loop“ zu einem zentralen Governance-Thema für den praktischen Einsatz von KI-Agenten.
Das Webinar zeigt, wie KI-Agenten technisch funktionieren, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten und wie ihre Datenzugriffe, Entscheidungen und Aktionen datenschutzrechtlich bewertet werden können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DS-GVO, Profiling, der Abgrenzung zwischen automatisierter Empfehlung und automatisierter Entscheidung sowie den Anforderungen an eine tatsächlich wirksame menschliche Kontrolle.
Darüber hinaus werden die Anforderungen der KI-Verordnung an Anbieter und Betreiber, Hochrisiko-KI, menschliche Aufsicht, Transparenz, Protokollierung und Governance behandelt. Die Teilnehmenden erhalten eine praxisorientierte Checkliste für die datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe von KI-Agenten.
Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
- KI-Agenten, ihre Autonomie, Datenzugriffe und Handlungsmöglichkeiten verstehen
- Personenbezogene Daten, Rechtsgrundlagen und Datenflüsse von KI-Agenten bewerten
- Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling nach Art. 22 DS-GVO richtig einordnen
- Wirksame menschliche Beteiligung von bloßer „Alibi-Kontrolle“ unterscheiden
- KI-Agenten mit DSFA, Governance, Protokollierung und Kontrollmechanismen absichern
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren, Compliance- und Legal-Verantwortliche, IT- und Informationssicherheitsverantwortliche, Geschäftsführungen und Entscheidungsträger sowie Personen, die KI-Agenten einführen, prüfen oder aus Datenschutz- und Compliance-Sicht begleiten.
- KI-Agenten verstehen: LLMs, Tools, APIs, Memory und autonome Workflows
- Personenbezogene Daten, Rechtsgrundlagen, Zweckbindung und Datenminimierung
- Art. 22 DS-GVO: automatisierte Entscheidungen, Profiling und erhebliche Auswirkungen
- Human in the Loop: Wann ist menschliche Beteiligung tatsächlich wirksam?
- Menschliche Aufsicht nach Art. 14 KI-VO: überwachen, interpretieren, übersteuern und stoppen
- Hochrisiko-KI, Rollen von Anbieter und Betreiber sowie weitere Pflichten nach der KI-VO
- Datenschutz-Folgenabschätzung bei autonomen und entscheidungsunterstützenden KI-Systemen
- Berechtigungen, Cloud-Zugriffe, Drittlandtransfers und eingebundene Dienstleister
- Protokollierung, Nachvollziehbarkeit, Betroffenenrechte und Rechenschaftspflicht
- Praxis-Checkliste für Freigabe, Betrieb und Kontrolle von KI-Agenten
Netto-Unterrichtsstunden: 3 h
Vortragsmethode: Vortrag, Best Practice, Teilnehmerfragen und -austausch
Fortbildungsveranstaltung gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG
Sie lernen, KI-Agenten technisch und datenschutzrechtlich einzuordnen und insbesondere zu erkennen, wann aus einer KI-gestützten Empfehlung eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DS-GVO werden kann. Sie erfahren, welche Anforderungen an eine tatsächlich wirksame menschliche Beteiligung zu stellen sind und wann ein „Human in the Loop“ nur auf dem Papier besteht.
Darüber hinaus lernen Sie, die Anforderungen der KI-Verordnung an menschliche Aufsicht praktisch umzusetzen. Sie erfahren, wie Verantwortlichkeiten, Eingriffsrechte, Protokollierung, Eskalationswege und Kontrollmechanismen gestaltet werden müssen, damit Menschen KI-Ergebnisse tatsächlich verstehen, hinterfragen und erforderlichenfalls übersteuern können.
Eine praxisorientierte Checkliste unterstützt Sie dabei, KI-Agenten vor der Einführung systematisch zu prüfen, automatisierte Entscheidungsrisiken zu erkennen, eine mögliche Datenschutz-Folgenabschätzung zu strukturieren und den laufenden Betrieb nachvollziehbar zu kontrollieren.
305,00 €