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Prof. Dr. Tobias O. Keber

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stuttgart


Prof. Dr. Tobias Keber ist seit dem 1. Juli 2023 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er war an der Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart Professor für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft. An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz war er Lehrbeauftragter für Internetrecht im Masterstudiengang Medienrecht am Mainzer Medieninstitut, ebenso hatte er im Leitungsgremium des Instituts für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien Stuttgart einen Platz inne. Vor seiner akademischen Laufbahn war er Rechtsanwalt. Keber ist Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), Herausgeberbeirat der Fachzeitschrift Recht der Datenverarbeitung (RDV) und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum nationalen und internationalen Medien-, IT- und Datenschutzrecht.

Kollege ChatGPT
Datenschutz im Zeitalter von KI-Anwendungen: Herausforderungen und Rechtsfragen für UnternehmenDie Debatte um GPT-Anwendungen ist in den Unternehmen angekommen. Chatbots werden in Callcentern schon unter Verarbeitung von Kundendaten eingesetzt. Das geschieht teilweise unter Auswertung der Stimmung von Kunden und ruft Verbraucher- und Datenschützer auf den Plan. Virulent ist KI auch im Arbeitsleben. Die Bundesregierung plant kurzfristig ein Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz anzustoßen. Die aktuelle deutsche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz ist vom EuGH vor dem Hintergrund der sogenannten Öffnungsklausel bemängelt worden. Das macht ein Handeln erforderlich. Es wird im Beschäftigtendatenschutzgesetz um KI gehen. Ohne spezifische Regelungen dazu kann die Situation entgleiten, denn es droht großes Streitpotenzial nicht nur mit Betriebsräten. Schließlich ist es möglich, dass etwa ChatGPT Vorschläge zur Zusammenarbeit von Beschäftigten macht, aber auch zur Vorauswahl von Bewerbern. Formulierungen von Bewerberabsagen oder die Abfassung einer Kündigung oder einer Klage kann der Bot auch übernehmen. Auch die Haftungsfrage bei Fehlern und Rechtsverletzungen ist offen. Sie stellt sich hier und insgesamt für Anbieter von Foundation Models ebenso, wie für den/die Anwender/in und den/die Nutzer/in generativer KI. Haftet der/die Arbeitgeber/in, der/die (nicht) autorisiert den Bot nutzende Arbeitnehmer/in, der/die Anbieter/in des „Foundation Models“ oder etwa Microsoft oder SAP, die die Software einbinden? Was sagt der Betriebsrat zu KI? Welche Rechte hat er? Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-SchulungBitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.Hinweis zur Durchführung und Stornierung von VeranstaltungenDer Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
  • 10.10.2025 | online
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