Kollege ChatGPT
Datenschutz im Zeitalter von KI-Anwendungen: Herausforderungen und Rechtsfragen für UnternehmenDie Debatte um GPT-Anwendungen ist in den Unternehmen angekommen. Chatbots werden in Callcentern schon unter Verarbeitung von Kundendaten eingesetzt. Das geschieht teilweise unter Auswertung der Stimmung von Kunden und ruft Verbraucher- und Datenschützer auf den Plan. Virulent ist KI auch im Arbeitsleben. Die Bundesregierung plant kurzfristig ein Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz anzustoßen.
Die aktuelle deutsche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz ist vom EuGH vor dem Hintergrund der sogenannten Öffnungsklausel bemängelt worden. Das macht ein Handeln erforderlich. Es wird im Beschäftigtendatenschutzgesetz um KI gehen. Ohne spezifische Regelungen dazu kann die Situation entgleiten, denn es droht großes Streitpotenzial nicht nur mit Betriebsräten. Schließlich ist es möglich, dass etwa ChatGPT Vorschläge zur Zusammenarbeit von Beschäftigten macht, aber auch zur Vorauswahl von Bewerbern. Formulierungen von Bewerberabsagen oder die Abfassung einer Kündigung oder einer Klage kann der Bot auch übernehmen. Auch die Haftungsfrage bei Fehlern und Rechtsverletzungen ist offen. Sie stellt sich hier und insgesamt für Anbieter von Foundation Models ebenso, wie für den/die Anwender/in und den/die Nutzer/in generativer KI. Haftet der/die Arbeitgeber/in, der/die (nicht) autorisiert den Bot nutzende Arbeitnehmer/in, der/die Anbieter/in des „Foundation Models“ oder etwa Microsoft oder SAP, die die Software einbinden? Was sagt der Betriebsrat zu KI? Welche Rechte hat er?
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