Andrea Briegel
Beraterin und Trainerin für die Bereiche Lohnsteuer, Sozialversicherung und Entgeltabrechnung aus Solms.
Der Fachkongress in Köln richtet sich an alle, die im Umfeld der Entgeltabrechnung tätig sind oder sich auf die
Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt (FALG)“ vorbereiten. Seit 2014 bietet diese
anerkannte Qualifikation eine fundierte Spezialisierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Steuerberatungskanzleien sowie für Fachkräfte mit Erfahrung im Steuer- und Rechnungswesen, die ihre
Kompetenzen im Bereich Lohn und Gehalt erweitern möchten.
Fachwissen, Praxis und aktuelle Entwicklungen
Der Kongress verbindet aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit praxisnahen Einblicken in die
Prozesse der Entgeltabrechnung. Renommierte Referentinnen und Referenten aus dem alga-Competence-Center teilen ihr
Wissen und ihre Erfahrungen – für alle, die ihr Fachwissen vertiefen, sich gezielt auf die Prüfung vorbereiten oder sich
mit Kolleginnen und Kollegen vernetzen möchten.
Networking und Austausch
Neben fundierten Fachbeiträgen bietet der Kongress eine ideale Gelegenheit zum Networking:
Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
Neue Kontakte im Bereich Lohn und Gehalt knüpfen
Direkter Dialog mit Expertinnen, Referenten und Dienstleistern
Highlight: Get-together am Vorabend
Ein besonderes Highlight: Das Get-together am 10.06.2026. In entspannter Atmosphäre können Sie bereits vor Kongressbeginn
persönliche Gespräche führen, Erfahrungen austauschen und neue Impulse für Ihre tägliche Arbeit mitnehmen.
Get-together (optionale Teilnahme am Vorabend): 10.06.2026, 18:00 UhrStart FALG-Kongress: 11.06.2026, 10:00 Uhr
Ende FALG-Kongress: 11.06.2026, 17:00 Uhr
GS1 Knowledge CenterStolberger Straße 108 a50933 Köln
Eine Auswahl unserer bisherigen Anbieter (weitere folgen):
Fortbildungs-Akademien der
Steuerberaterverbände
- 11.06.2026 | ohne Get-together | Köln
- 10.-11.06.2026 | mit Get-together | Köln
Varianten ab 160,00 €*
Networking
Präsenz
Frühbucher-Preis
Live-Event
Teilnehmerzahl begrenzt