Zertifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert. EU)
Die GDD bietet auf Grundlage des Statement of Function und der durch das Präsidium der GDD-Datenschutz-Akademie beschriebenen Zielsetzung die Gelegenheit, im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung eine Prüfung zum/zur „Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert. EU)“ zu absolvieren.
Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, Fallübungen und einer mündlichen Prüfung. Die Details entnehmen Sie bitte der gültigen Prüfungsordnung.
Zur Vorbereitung auf diese GDDcert.-Prüfung bietet die GDD im Rahmen eines Repetitoriums optional die Möglichkeit, die wesentlichen Inhalte der GDD-Basisqualifikation anhand von Praxisbeispielen und Fallübungen zu vertiefen.
Prüfungsordnung zum GDDcert. EU
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist die Basisqualifikation des Datenschutzbeauftragten, wie sie in den GDD-Basis-Schulungen Teil 1, 2 und 3 vermittelt wird.
Form der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung über die Inhalte der Teile 1 bis 3 sowie einer mündlichen Prüfung.
Zulassung zur Prüfung
Die Teilnahme an den GDD-Basis-Schulungen ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Jedoch muss der anderweitige Erwerb der erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst Fragen- und Fallklausuren. Für jedes Teilgebiet sind 60 Minuten vorgesehen.
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil besteht aus:
- einem zehnminütigen Vortrag mit anschließender Diskussion zur Lösung einer Praxisfrage (Thema wird zwei Tage vor der Prüfung mitgeteilt)
- einem Prüfungsfachgespräch in Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmenden
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird protokolliert.
Prüfungskommission
Die Korrektur der schriftlichen Klausuren erfolgt durch vom Präsidium bestellte Korrektoren. Für die mündliche Prüfung besteht die Kommission aus mindestens zwei vom Präsidium bestellten Prüfern.
Bewertung
- Je schriftliche Klausur: bis zu 100 Punkte (insgesamt 300 Punkte möglich)
- Mündliche Prüfung: bis zu 100 Punkte
- Bestehen: mindestens 50 % der Punkte in jedem Teilbereich
Das Prüfungsergebnis wird innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung in den nicht bestandenen Teilen wiederholt werden. Punktzahlen oder Noten erscheinen nicht auf der Urkunde; auf Anfrage erhalten Teilnehmende Auskunft über ihre Pun
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