8 ZEITWIRTSCHAFT/PEP LOHN+GEHALT special Ausgabe 2/23 gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen in puncto Zeitwirt- schaft optimal unter einen Hut bringen lassen. Im Ergebnis muss damit dasselbe gelten, was auch für andere HR-Prozesse gilt: Der immer wiederkehrende Ablauf sollte so weit automatisiert werden, dass er ebenso effizient und kostengünstig wie flexibel zu erledigen ist. Dabei rücken die Mitarbeitenden mit ihrer Eigenverantwortung immer stärker in den Fokus, denn im Idealfall kön- nen sie sich selbst verwalten. Und wenn die Zeiten so erfasst werden, dass eine Kontrolle durch die Ar- beitgebenden und damit auch durch die zuständigen Behörden möglich ist, ist eine Delegation laut BAG-Be- gründung möglich. Mehr Zeit für Eigenverantwortung Bei VEDA bemerken wir immer wieder, dass nur eine digital be- reitgestellte Softwarelösung all dies leisten kann. Auch oder gerade dann, wenn es noch um Themen wie Datenschutz, Sicherheit, die Zutrittskontrolle, eine Integrati- on in automatisierte HR-Prozesse und komplexe Berechnungen laut Tarifverträgen oder Betriebsverein- barungen geht. So lassen sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Indem wiederkehrende und viel- leicht noch analog getätigte Prozes- se wie die Zeiterfassung digitalisiert und in einem nächsten Schritt au- tomatisiert werden, helfen digitale Personalmanagement-Lösungen dabei, den HR-Bereich zu entlasten. Dadurch arbeiten Personalabtei- lungen effizienter, und sie sind zugleich in der Lage, die eingesparte Arbeitszeit sinnvoll zu nutzen – etwa, um sich wieder verstärkt auf strategische Aufgaben des Perso- nalmanagements zu konzentrieren. Die Mitarbeitenden sind hingegen zufriedener, wenn die Zeiterfassung ihrem Wunsch nach mehr Autono- mie, Unabhängigkeit und Flexibilität gerecht wird. Dabei kann die eigenverantwortli- che Zeiterfassung sogar als Initial- zündung genutzt werden, um eine noch breitere Einbindung in die Per- sonalprozesse des Unternehmens zu fördern. Dies ist etwa mit intuitiven Employee-Self-Services (ESS) mög- lich, die der aktuell stattfindenden Entwicklung begegnen: Wenn die Mitarbeitenden via Webbrowser oder Smartphone auf ihre Perso- naldaten zugreifen, Abwesenheiten melden, Urlaubszeiten beantragen oder auch Schichtwünsche digital mitteilen können, werden sie da abgeholt, wo sie gerade stehen. Ganz klar: Damit die Zeiterfassung für alle reibungslos funktioniert, sollte sie selbst zu verwalten und von überall aus erreichbar sein – ganz gleich, ob die Erfassung und Bearbeitung der Zeiten direkt am Bildschirm, von überall mit dem Smartphone ein- und auszuloggen und die Zeiten einzutragen. Das Konfliktpotenzial liegt auch we- niger im fehlenden Vertrauen oder möglichen Mehraufwand als im starren Arbeitszeitgesetz begründet: Wenn ich die Kinder nachmittags aus der Kita abhole, danach wert- volle Zeit mit ihnen verbringe und später am Abend weiterarbeite, ist die vorgeschriebene Mindestruhe- zeit von 11 Stunden bis zum nächs- ten Morgen schnell überschritten. Hier ist nicht die Pflicht zur Zei- terfassung das Problem, sondern vielmehr sind es starre Vorgaben, die nicht mehr so recht in ein dy- namisches Lebensumfeld passen, in dem Work und Life immer mehr verschmelzen. Was der HR-Bereich jetzt leisten muss Personalabteilungen nehmen in diesem Zeitenwandel eine zentrale Rolle ein. Schon in den letzten Pan- demie-Jahren mussten sie sich als verlässliche Navigatoren und mit- unter auch Game Changer in einer neuen Realität bewähren. Jetzt sind sie erneut gefragt. Eine konkrete Ge- setzgebung nach dem Urteil des BAG steht zwar noch aus und ein unmit- telbares Bußgeldrisiko besteht nicht. Dennoch sollten Unternehmen, die bereits ein Zeiterfassungssystem nutzen, konkret prüfen, ob sich Um- setzungslücken ergeben und eine Optimierung erforderlich sind. Und falls überhaupt noch kein Zeiter- fassungssystem existiert, ist es die rechtssicherste Variante, umgehend eines zu implementieren. Dabei reicht es nicht aus, schnell noch das kostengünstigste und einfachste Zeiterfassungssys- tem auszuwählen. Arbeitgebende müssen individuell und im Detail prüfen, welches System dem Schutz der Beschäftigten im Unternehmen und deren Tätigkeiten am besten gerecht wird. Und vor allem die Frage beantworten, wie sich die