KI-Verordnung – Neue Vorschriften ab dem 2. August 2025 zu GPAI & Sanktionen

Wichtiger Geltungsbeginn am 2. August 2025: „KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck“ (GPAI) und „Sanktionen“
Seit dem 1. August 2024 ist die Europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) in Kraft. Sie stellt das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz dar. Ziel der Verordnung ist es, ausgewogene Regelungen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu schaffen und einen rechtssicheren Rahmen für innovative und vertrauenswürdige KI bereitzustellen.
Aufgrund des gestaffelten Inkrafttretens der KI-Verordnung wurden Unternehmen erstmals Anfang Februar 2025 direkt mit den Anforderungen des Gesetzes konfrontiert. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Kapitel I und II der Verordnung. Die nächste Stufe des Inkrafttretens beginnt am 2. August 2025. Ab diesem Datum sind die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck zu beachten, und den Aufsichtsbehörden steht das Sanktionsregime (in großen Teilen) zur Verfügung.
In dieser Online-Schulung werden alle Themen detailliert beleuchtet, die ab dem 2. August 2025 gelten.
Vorschau
Für den zweiten wichtigen Geltungsbeginn (2. August 2025) wird am 16. Juli 2025 eine vertiefende Online-Schulung angeboten. Vom 25. bis 26. September 2025 findet in Köln schließlich die große „KI-Anwenderkonferenz - Recht, Compliance, Praxis“ statt.
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulung:
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.
Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit. Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
KI- und Compliance-Verantwortliche, Geschäftsleitung, Management sowie alle Interessierten, die sich mit der Einführung und Umsetzung von KI im Unternehmen beschäftigen.
- Überblick über die KI-Verordnung
- General Purpose AI
- KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
- KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck
- Systemisches Risiko
- Pflichten der Anbieter
- Sanktionssystem der KI-Verordnung
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die ab dem 2. August 2025 geltenden Regelungen der KI-Verordnung, einschließlich des Anwendungsbereichs, zentraler Begriffe und Anforderungen.
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