Teil 1: Einführung in den Datenschutz für die Privatwirtschaft

Datenschutz in der Privatwirtschaft – Grundlagen, Rechtsrahmen und Umsetzung in die Praxis
An den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten werden von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten hohe Anforderungen gestellt. Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber mit der DS-GVO eine hohe Transparenz und Kontrollen bei der Datenverarbeitung. Die DS-GVO verlangt deshalb von den für den Datenschutz Verantwortlichen nicht unbeträchtliche Rechtskenntnisse.
Die Intensivschulung will hierzu das notwendige Fachwissen vermitteln. Dazu werden die Rechtsgrundlagen des Datenschutzes, insbesondere die DS-GVO sowie das Bundesdatenschutzgesetz mit den Schwerpunkten Arbeitnehmer- und Kundendatenschutz, aufgearbeitet. Auf Basis der rechtlichen Vorgaben werden Vorschläge zur Umsetzung in die Praxis an Hand von Beispielen aufgezeigt.
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.
Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Kundendatenschutz und Fallübungen
- Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis
Neu bestellte Datenschutzverantwortliche in der Wirtschaft bzw. Verwaltung.
Einführung in das Datenschutzrecht
Schwerpunkt Arbeitnehmerdatenschutz – mit Fallübungen
1. Tag: 10:00–17:00 Uhr anschließend gemeinsames Abendessen
2. Tag: 9:00–17:00 Uhr
Grundlagen von BDSG und DS-GVO
- Die Anwendung des Datenschutzes bei privaten Stellen
- Grundregeln des Datenschutzrechts
- Der Umgang mit personenbezogenen Daten
- Die an der Datenverarbeitung Beteiligten
- Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Allgemeines zur Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung
- Die Einwilligung als Verarbeitungserlaubnis
- Die Zulässigkeit der Verarbeitung
Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten
- Beschäftigtendatenschutz im BDSG, der DS-GVO und in bereichsspezifischen Gesetzen
- Datenerhebungen bei Bewerbern und im Arbeitsverhältnis (Persönlichkeitsrecht und Diskriminierungsverbot)
- Personaldaten und Internet, automatisierte Personalentscheidungen, E-Recruiting
- Offene und geheime Mitarbeiterüberwachung (Kommunikationsdatenerfassung, Videoüberwachung, RFID, GPS, Detektive)
Spezielle Zulässigkeitsregelungen
- Die Verarbeitung „besonderer Arten“ personenbezogener Daten
- Die Datenübermittlung in Drittländer
- Videoüberwachung
Die Datensicherheit aus rechtlicher Sicht
Informationspflicht bei Datenpannen
Fallübungen zu Grundlagen und Beschäftigtendatenschutz
Referent
RA Andreas Jaspers
Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V., Bonn
Einführung in das Datenschutzrecht
Schwerpunkt Kundendatenschutz – mit Fallübungen
3. Tag: 9:00–17:00 Uhr
4. Tag: 9:00–13:00 Uhr
Kundendatenschutz und Direktmarketing
- Die Zulässigkeit der Kundendatenverarbeitung
- Vertragsabwicklung
- Abgrenzung Kundenbeziehung/Werbung
- Direktmarketing zulässig gestalten
- Briefwerbung/Mailings
- Telefon- und E-Mail-Werbung (UWG)
- Einsatz von Call Centern
- Zulässigkeit von Profilbildung, CRM etc. (Kundenbindung)
- Weitergabe von Kundendaten/Adresshandel
- Besonderheiten im Online-Bereich
- Transparenzpflichten
- Transparenz bei Erhebung
- Werbewiderspruch
- Einwilligung in Werbung (BDSG/DS-GVO/UWG/AGB)
- Das Verbot „automatisierter Einzelentscheidungen”/Profiling
Interventionsrechte
- Auskunftsanspruch
- Korrekturrechte
- Datenportabilität
- Recht auf Vergessenwerden
Die Kontrollen zur Gewährleistung des Datenschutzes
- Das Kontrollsystem
- Die/Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Der Betriebsrat: Kollektiver Arbeitnehmerdatenschutz (Kontrollfunktion und Informationsansprüche des Betriebsrats, Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung, Datenschutz beim Betriebsrat, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte)
- Die Aufsichtsbehörden
- Sanktionen bei Datenschutzverstößen
Fallübungen zu Kundendatenschutz und Werbung
Referent
Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Vorstandsvorsitzender der GDD e.V., Bonn; Leiter Kölner Forschungsstelle Medienrecht, Technische Hochschule Köln
Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis
4. Tag: 14:00–17:00 Uhr
5. Tag: 9:00–13:00 Uhr
(Online-Schulung 5. Tag 9:00–17:00 Uhr)
Referent
Thomas Müthlein
Geschäftsführer der DMC Datenschutz Management und Consulting GmbH & Co. KG, Köln; GDD-Vorstand, Bonn
Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Organisation
- Datenschutzbeauftragte in der Datenschutz-Organisation
- Datenschutz-Verantwortlichkeiten
- Datenschutz-Management
- Rechenschaftspflicht der Organisation (Accountability)
Stellung der Datenschutzbeauftragten
- Bestellung/Tochtergesellschaften und Beteiligungen
- „Konzern-Datenschutzbeauftragte“
- Stellenbeschreibung
- Einbindung in die Organisation
Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
- Beratungsauftrag
- Überwachungsauftrag
- Risikoorientierung
Grundsätzliche Aspekte eines Datenschutz-Managementsystems
- Entwicklung eines Datenschutz-Managements
- Wesentliche Elemente des Datenschutz-Managements
- Kontrolle des Datenschutzes
Ausgewählte Aspekte der Datenschutzorganisation
- Verfahrensgestaltung
- Data protection by design
- Data protection by default
- Verfahrensprüfungen
- bei der Verfahrenseinführung
- im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung/Vorabkontrolle
- Verfahrensverzeichnis/Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Verpflichtung der Mitarbeiter/innen auf Verschwiegenheit/Datengeheimnis
- Beratung und Information von Verantwortlichen, Vorgesetzten und Mitarbeitern durch Datenschutzbeauftragte
- Vertragsgestaltungen
- mit Betroffenen, z. B. Kunden
- Auftragsverarbeitung (AV)
- Sicherstellung der Rechte der Betroffenen
2.100,00 €*