Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Der 1965 geborene Rolf Schwartmann absolvierte 1992 sein erstes juristisches Staatsexamen und promovierte 1995 in Köln über das Thema Verfassungsfragen der Allgemeinfinanzierung politischer Parteien. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1996 arbeitete er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in einer Rechtsanwaltskanzlei. In den Jahren 2000 bis 2004 war Schwartmann wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mainz. 2004 habilitierte er sich dort mit einer Arbeit über Private im Wirtschaftsvölkerrecht. Seit 2004 ist Schwartmann Professor insbesondere für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Technische Hochschule Köln, seit 2006 ist er Leiter der dort ansässigen Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.

 

 

Quelle: TH Köln/Schmülgen

Kollege ChatGPT
Datenschutz im Zeitalter von KI-Anwendungen: Herausforderungen und Rechtsfragen für Unternehmen Die Debatte um GPT-Anwendungen ist in den Unternehmen angekommen. Chatbots werden in Callcentern schon unter Verarbeitung von Kundendaten eingesetzt. Das geschieht teilweise unter Auswertung der Stimmung von Kunden und ruft Verbraucher- und Datenschützer auf den Plan. Virulent ist KI auch im Arbeitsleben. Die Bundesregierung plant kurzfristig ein Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz anzustoßen. Die aktuelle deutsche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz ist vom EuGH vor dem Hintergrund der sogenannten Öffnungsklausel bemängelt worden. Das macht ein Handeln erforderlich. Es wird im Beschäftigtendatenschutzgesetz um KI gehen. Ohne spezifische Regelungen dazu kann die Situation entgleiten, denn es droht großes Streitpotenzial nicht nur mit Betriebsräten. Schließlich ist es möglich, dass etwa ChatGPT Vorschläge zur Zusammenarbeit von Beschäftigten macht, aber auch zur Vorauswahl von Bewerbern. Formulierungen von Bewerberabsagen oder die Abfassung einer Kündigung oder einer Klage kann der Bot auch übernehmen. Auch die Haftungsfrage bei Fehlern und Rechtsverletzungen ist offen. Sie stellt sich hier und insgesamt für Anbieter von Foundation Models ebenso, wie für den/die Anwender/in und den/die Nutzer/in generativer KI. Haftet der/die Arbeitgeber/in, der/die (nicht) autorisiert den Bot nutzende Arbeitnehmer/in, der/die Anbieter/in des „Foundation Models“ oder etwa Microsoft oder SAP, die die Software einbinden? Was sagt der Betriebsrat zu KI? Welche Rechte hat er? Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-SchulungBitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.Hinweis zur Durchführung und Stornierung von VeranstaltungenDer Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
690,00 €*

Live-Event
Online
Big-Data-Analysen nach DS-GVO und BDSG
Big-Data sind große Datenmengen, die für Zwecke, die bei deren Erhebung noch nicht feststehen, ausgewertet werden sollen. Deren Analyse kann eine Vielzahl von Verwendungszwecken ermöglichen. Datenschutzrechtlich kollidieren Big-Data-Analysen insbesondere mit dem Gebot der Datenminimierung und dem Zweckbindungsgrundsatz. Sie stellen die Praxis aber auch vor dem Hintergrund von Transparenz und Informationspflichten vor rechtliche Herausforderungen. Es ist wichtig, solche Auswertungsmodelle in das System der DS-GVO und des BDSG einzuordnen, sie von anderen Methoden wie Scoring und Profiling abzugrenzen, um sie auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen.   Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Big-Data-Analysen auf welcher Datenbasis mit welchen Berechnungsmethoden möglich und wie sie datenschutzrechtlich zu bewerten sind. Welche Möglichkeiten des rechtskonformen Einsatzes gibt es und wo liegen die Grenzen?     Der Veranstalter behält sich vor, das Präsenz-Seminar bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.    Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen: Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
690,00 €*