Fortbildung zum KI-Datenschutz-Experten (AI-Privacy-Expert) GDDcert. EU
Technische und rechtliche Grundlagen für das Betreiben und den Einsatz von KI-Systemen
- Artikel-Nr.: SW11331.4
- Start erster Tag: 10:00 Uhr
- Ende letzter Tag: 14:30 Uhr
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Mit der KI-Verordnung steht der Rahmen für den Einsatz von KI in Europa. Gemäß Art. 4 der KI-Verordnung müssen Unternehmen als Betreiber von KI-Systemen dafür Sorge tragen, dass ihre Beschäftigten und Dritte über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Verpflichtung schließt insbesondere Kompetenzen im Datenschutz ein. Betreiber wird jedes Unternehmen, das KI in irgendeiner Form einsetzt.
Angesichts der komplexen Regelungen der KI-Verordnung, die neben die DS-GVO treten und mit dieser zusammenspielen, bedarf es für KI-Verantwortliche neben der allgemeinen Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz einer qualifizierten Fortbildung für alle Beschäftigten, die mit der Planung und dem Einsatz von KI betraut sind, die für die Bedingung von Arbeitsverhältnissen von Bedeutung sind. Nur so können Sie einen DS-GVO und KI-VO-konformen Einsatz von KI ermöglichen und Bußgelder nach DS-GVO und KI-VO und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus der DS-GVO und der KI-VO vermeiden.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
Datenschutzbeauftragte, Datenschutz-Manager, Datenschutzkoordinatoren, Mitglieder von Betriebsräten, Compliance-Officer, Personalverantwortliche, Mitarbeitende im Marketing, Mitarbeitende von Datenschutz-Aufsichtsbehörden, Syndikusrechtsanwälte, IT-Verantwortliche, Mitarbeitende in IT-Abteilungen, IT-Sicherheitsbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte
INHALTE
1. Tag: Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (10.00–17.00 Uhr)
- KI verstehen
- Von den Anfängen der KI – Historische Entwicklung
- Aktuelle Entwicklungen und Stand der Forschung
- Definition von KI
- Häufige Begriffe leicht erklärt: Maschinelles Lernen, Deep Learning, Neuronale Netze, Generative KI, Große Sprachmodelle (LLM), Überwachtes Lernen, Fine-Tuning
- Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung
- Funktionsweise von Neuronalen Netzen
- KI einsetzen
- Anwendungsbereiche im Unternehmen
- KI-Strategien entwickeln
- Grenzen in der Anwendung
- Geeignete KI-Systeme finden und auswählen
- Vor- und Nachteile der Nutzung in der Cloud und On-Premises
- KI anwenden – Grundlagen des Prompt Engineerings
- Schutz vor KI
- Risiken beim Einsatz generativer KI
- Angriffe und missbräuchliche Nutzung von KI erkennen
Referentin: K. Benedikt
2. Tag: Datenschutzrechtliche Implikationen (9.00–16.00 Uhr)
- KI-Verordnung umsetzen
- Verhältnis zur DS-GVO und anderen Rechtsakten
- Begriffsbestimmungen
- Rolle der Akteure und Verantwortlichkeiten
- Verbotene KI
- Hochrisiko-KI
- Transparenzpflichten
- Sanktionen und Bußgelder
- KI DS-GVO-konform einsetzen
- Rechtsgrundlagen für das Trainieren, Entwickeln, Einsetzen und Verbessern von KI-Systemen
- Zweckändernde Datenverarbeitung
- Erklärbarkeit und Transparenz
- Betroffenenrechte gewährleisten
- Internationaler Datentransfer
- Technische und organisatorische Maßnahmen implementieren
- Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen
- Mitarbeitende sensibilisieren
3. Tag: Vertiefung und interdisziplinäre Themen (9.00–14.30 Uhr)
- Ethik
- Verantwortungsvoller Umgang mit KI
- Ethische Fragen beim Einsatz von KI
- Arbeitsrecht
- Verbotene und diskriminierende KI
- Checklisten und Muster für den Einsatz von ChatGPT & Co. im Unternehmen
- Mitbestimmung bei Einführung oder Anwendung von KI im Unternehmen
- Logik
- Biases vermeiden
- Output richtig verstehen
- Korrelationen vs. Kausalitäten
- Strafrecht
- Straftaten beim Einsatz von KI
- Verantwortlichkeiten
- Urheberrecht
- Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene
- Zivilrecht
- Haftung bei Schäden und Gewährleistungsansprüche
Referenten 2. + 3. Tag: RA A. Jaspers, Prof. Dr. R. Schwartmann
OPTIONAL 3. Tag (15.00–16.30 Uhr)
Prüfung zum KI-Datenschutz-Experten (AI-Privacy-Expert) GDDcert. EU
Die Teilnahme an der optionalen Prüfung ist nur in Verbindung mit dem Besuch der Schulung „Fortbildung zum KI-Datenschutz-Experten (AI-Privacy-Expert) GDDcert. EU“ möglich.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur auf Grundlage der Fortbildungsinhalte. Die Prüfung kann wahlweise direkt im Anschluss an die Fortbildung oder zu einem anderen der ausgeschriebenen Prüfungstermine erfolgen.
Es gelten die Bedingungen der Prüfungsordnung zum KI-Datenschutz-Experten (AI-Privacy-Expert) GDDcert. EU. (www.gdd.de).
Hinweis:
Für das Zertifikat ist alle drei Jahre eine REZERTIFIZIERUNG erforderlich. Die Fortbildung zum AI-Privacy-Expert erfordert diese Rezertifizierung, um sicherzustellen, dass Ihr Wissen im dynamischen Bereich der Künstlichen Intelligenz stets aktuell bleibt. Nach dem Besuch einer eintägigen Online-Update-Schulung sind Sie zur Rezertifizierungsprüfung zugelassen. Diese Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, die den Inhalten der Update-Schulung entsprechen und dauert eine Stunde.
Netto-Unterrichtsstunden: 15,25 h
Netto-Prüfung: 1,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Handlungs- und Umsetzungsbeispiele, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG
Die dreitägige Ausbildung vermittelt die technischen und rechtlichen Grundlagen für das Betreiben und den Einsatz von KI-Systemen. Ausgehend von den Bedürfnissen des betrieblichen Datenschutzes werden Ihnen die Anforderungen nach DS-GVO und KI-VO sowie das Zusammenwirken der Regelwerke mit Blick auf die Belange im Unternehmens- und Beschäftigungskontext vermittelt.
Das für den betrieblichen Datenschutz relevante KI-Experten-Wissen kann durch eine schriftliche Klausur nachgewiesen werden. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat zum KI-Datenschutz-Experten (AI-Privacy-Expert) GDDcert. EU.
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Fritz-Ulli Pieper
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Tobias Elsner, Thomas Wallutis