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Prof. Dr. Thorsten Behling

Prof. Dr. Thorsten Behling ist Rechtsanwalt und Partner der BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH am Standort Düsseldorf. Er ist ISO/IEC 27001 Lead Auditor, Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Mitglied des dortigen Instituts für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie und Dozent für „Datenschutzrecht in der öffentlichen Verwaltung“ an der Akademie der Ruhr-Universität Bochum.

Er war beratendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Rechtsrahmen“ des Kompetenzzentrums „Trusted Cloud“ des BMWi und langjährig als Konzerndatenschutzbeauftragter inhouse tätig.

Prof. Dr. Behling berät zahlreiche nationale und internationale Unternehmen und Konzerne sowie die öffentliche Verwaltung gerichtlich und außergerichtlich, auditiert Datenschutz-, KI- und Sicherheitsorganisationen und stellt branchenübergreifend für verschiedene Stellen und Organisationen den Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus ist er als AI Officer tätig. Sein Beratungsfokus liegt im Datenwirtschaftsrecht – insbesondere im Datenschutzrecht, im Recht der Künstlichen Intelligenz und im IT/IP-Recht – einschließlich der Schnittstelle zum Arbeitsrecht und zu den komplementären Bereichen IT-Security, IT-Compliance und IT-Forensik.

 

Konzerndatenschutz
Datenschutz in Konzernstrukturen: Risiken, Lösungen und PraxistippsDatenflüsse innerhalb von Konzernstrukturen sind komplex und bedürfen einer gut strukturierten Datenschutzorganisation sowie einer vertieften datenschutzrechtlichen Bewertung. Das Seminar unterstützt sowohl Datenschutzbeauftragte als auch die Fachabteilungen bei relevanten Fragestellungen rund um den Schutz personenbezogener Daten innerhalb eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe. Hierbei werden Übermittlungen von Daten an andere Konzerngesellschaften im Rahmen von Shared Services oder weiteren Dienstleistungen anhand von Praxisbeispielen bewertet. Teilnehmende erhalten ferner Umsetzungsmöglichkeiten zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in großen Datenschutz-Organisationen aufgezeigt, so beispielsweise im Bereich der  Betroffenenrechte. Risiken bei der Datenverarbeitung im Rahmen klassischer Kommunikationsformen in einem Konzern oder Unternehmen wie Telefonie, Internet und E-Mail werden anhand aktueller gesetzlicher und aufsichtsbehördlicher Entwicklungen besprochen. Im Zuge der konzerninternen Datenflüsse spielen Mitarbeitervertretungen eine besondere Rolle. Einerseits schützen sie die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, anderseits können sie im Rahmen einer Mitbestimmung die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung stützen. Hierzu wird die Betriebsvereinbarung als betriebsinternes Gestaltungsmittel näher beleuchtet. Sollten personenbezogene Daten an Konzerngesellschaften im Drittland übermittelt werden, müssen insbesondere bei einer Vielzahl von Gesellschaften Werkzeuge zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus sinnvoll eingesetzt werden.Das Seminar zeigt auf, welche Möglichkeiten für Unternehmensgruppen bestehen und hilft bei der Entscheidungsfindung durch die Identifizierung ihrer Vor- und Nachteile. Hierbei werden die neuen EU-Standardvertragsklauseln genauso berücksichtigt, wie die aus der sog. Schrems II-Entscheidung des EuGH und den daraus abgeleiteten Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses folgenden Anforderungen bei Drittlandübermittlungen. Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-SchulungBitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.Hinweis zur Durchführung und Stornierung von VeranstaltungenDer Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
  • 14.10.2025 | online
595,00 €*

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KI-Datenschutz im Konzern – Use Cases, Prozesse und Umsetzungshilfen
Künstliche Intelligenz im Konzern: Datenschutz, AI Act und praktische UmsetzungKonzerne setzen zunehmend auf „Künstliche Intelligenz“ (KI). Laut einer BITKOM-Umfrage setzt bereits jedes fünfte Unternehmen KI ein, mehr als die Hälfte beschäftigt sich damit. Die Einsatzspanne reicht von generativer KI, die dazu dient, neue Inhalte, wie etwa Texte, Bilder oder Videos, zu erzeugen, bis hin zu komplexen konzernbezogenen Auswertungsmodellen, um bspw. strategische Vorhersagen zur Personal-, Absatz- oder Preisentwicklung oder auch zur Produktnutzung treffen zu können.   Gerade Large Language Models wie GPT-4 (von OpenAI), PaLM 2 (von Google) und Llama 2 (von Meta) finden sich bereits vergleichsweise häufig in Konzernen, zumal sie mitunter – wie das Beispiel des „Copilots“ zeigt - Bestandteil von Standardprodukten wie Microsoft 365 sein können. Die Einsatzvielfalt ist nahezu unbegrenzt, wobei nicht nur die operative Nutzung, sondern auch das Training von KI-Modellen mit datenschutzrechtlichen Unsicherheiten behaftet ist.  Diese Online-Schulung beschäftigt sich mit den typischen Use Cases von KI im Konzern, zeigt die einzuhaltenden Prozesse aus Sicht des Datenschutzes praxisorientiert auf und bietet insoweit Umsetzungshilfen. Dabei wird auch aufgezeigt werden, welche Wechselwirkungen mit dem seit dem 01. Februar 2025 anwendbaren „AI Act“ bestehen.  Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-SchulungBitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.Hinweis zur Durchführung und Stornierung von VeranstaltungenDer Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
  • 10.09.2025 | online
295,00 €*

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