Datennutzungsrecht im betrieblichen Datenschutz

Zwischen Datenschutz und Datenwirtschaft: Was Unternehmen jetzt wissen
Das Datenrecht hat sich 2025 seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) 2016 zu einem europäisch harmonisierten Datenschutz- und Datenwirtschaftsrecht entwickelt. War die DS-GVO zunächst die einzige Geige im Konzert der Datenrechtsakte, so muss sie sich heute in das Orchester der hinzugekommenen Datenakte mit unterschiedlichen und teilweise gegenläufigen Ausrichtungen einfügen.
Diesen Rechtsakten geht es nicht um Datenschutz. Sie regeln die Strukturen des Datenaustauschs (DGA), das Datenteilen zu wirtschaftlichen Zwecken für Nutzer und Unternehmen (DA) und die Entwicklung und den Betrieb von KI-Modellen und KI-Systemen. Es kommen weitere Rechtsakte und ganze Pakete hinzu, über den Europäischen Gesundheitsdatenraum, Digitale Identitäten (eIDAS), den Bereich Platform-to-Business (P2B), Fluggastdaten (API) und die Digitalisierung des Finanzmarktes (DORA), um nur einige zu nennen.
Von all diesen Datenakten bleibt die DS-GVO unberührt. Alles Daten(wirtschafts)recht muss sich an der DS-GVO messen lassen, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht. Wie spielt das neue Recht zusammen? Wo ergänzt es sich, wo widerspricht es sich und wie kann der betriebliche Datenschutz diesen Anforderungen gerecht werden?
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DS-GVO und Data Act (DA) – Daten teilen im Unternehmenskontext
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Datenschutz und KI-Verordnung – Anforderungen an Systeme und Modelle
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Auswirkungen auf den betrieblichen Datenschutz – Praxis und Umsetzung
- Datenschutz-Folgeabschätzungen und Governance
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