Update Lohnpfändung und Lohnabtretung
Aktualisieren Sie Ihre Fachkenntnisse

- Artikel-Nr.: SW10064.13
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Ein „Pfändungsfall" kann in der Entgeltabrechnung ohne aktuelle Fachkenntnisse nicht richtig beurteilt und damit abgerechnet werden. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Berechnung und Abführung der Beträge. Mangelndes Fachwissen in der Entgeltabrechnung kann für ihn sehr teuer werden. Eine Aktualisierung der Fachkenntnisse ist sicherlich eine lohnende Investition aus Arbeitgebersicht.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
- Gesetzliche Entwicklungen
- Erläuterung der neueren Rechtsprechung zu Lohnpfändung und Abtretung
- Corona-Reglements und ihre Auswirkungen auf dieLohnpfändung und Lohnabtretung
Leiter*innen und qualifizierte Mitarbeiter*innen der Entgeltabrechnung und Personalbetreuung, die ihr vorhandenes Fachwissen im Bereich des Pfändungsrechts aktualisieren möchten.
Gesetzliche Entwicklungen
- Corona-Reglements
- Verbraucherinsolvenz: neues Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2019
- Neues Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Lohnpfändung
Aktuelle Rechtsprechung zu Lohnpfändung
- Zwangsvollstreckungsformulare
- Auszahlungszeiträume
- Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO
- Unpfändbare Bezüge i.S.v. § 850a ZPO
- Einmalzahlungen i.S.v. § 850i ZPO
- Anforderungen an die Software des Drittschuldners
- Lohnabtretung
- Aufrechnungen während der Lohnpfändung
Sonderfälle
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Corona-Prämie
- Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Teilvollstreckung
- Sicherungsvollstreckung
Verbraucherinsolvenz
- Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Öffentlich-rechtliche Verstrickung der Pfändungsbeschlüsse von Insolvenzgläubigern
Neues Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
- Geplante Änderung des § 850c ZPO
- Geplante Änderung des § 840 ZPO
- Neue Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Banken
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Das Seminar bietet Ihnen Rechtssicherheit bei der Abwicklung komplexer Pfändungssachverhalte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Das Risiko der Drittschuldnerhaftung können Sie vermeiden.
Dr. Mark Ennulat, LL.M., Per Stöcker