47. DAFTA + 42. RDV-Forum

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47. DAFTA und das 42. RDV - Forum
am 15.-17.11.2023
HYBRID | Köln und online
42. RDV-Forum am 15.11.2023 in Köln
Der Gesetzgeber plant im Bereich des Beschäftigtendatenschutz umfangreiche Neuregelungen. Nachdem im April diesen Jahres das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium Eckpunkte für einen „modernen Beschäftigtendatenschutz“ vorgelegt hat, soll zeitnah ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt werden. Diskutiert werden u.a. detaillierte Regelungen zur Datenverarbeitung von Bewerbern/Bewerberinnen, zur Kontrolle von Beschäftigten und zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Beschäftigungsverhältnis. Der Gesetzgeber steht insoweit unter Handlungsdruck, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) Zweifel an der Europarechtskonformität einer § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG vergleichbaren nationalen landesrechtlichen Regelung geäußert hat. Nach dem EuGH muss eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz als eine „spezifischere Vorschrift“ einzustufen sein.
Neu vorgelegt wurde vom BMAS auch ein Entwurf zur Arbeitszeiterfassung, der Rechtsprechungsvorgaben umsetzt und eine uneingeschränkte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf elektronischem Wege für alle Beschäftigten vorsieht. Das RDV-Forum 2023 beleuchtet, wie die neuen Vorgaben in Behörden und Unternehmen konkret datenschutzkonform umgesetzt werden können. Vergleichbare Fragen ergeben sich auch bezüglich des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen und – angesichts der Umsetzungsfristen der zugrundeliegenden europäischen Whistleblowing Richtlinie – längst überfälligen Hinweisgeberschutzgesetzes.
Ein weiterer Schwerpunkt des RDV-Forums wird erneut in der komprimierten wie praxisbezogenen Darstellung der nationalen und europäischen Rechtsprechung zum Datenschutz liegen. So sind etwa beim EuGH diverse bedeutsame Fragen zur DS-GVO anhängig, die noch in diesem Jahr beantwortet werden sollen, u.a. zu den Voraussetzungen und dem Umfang des DS-GVO Schadensersatzes (Reicht die bloße Datenschutzverletzung für den Schadensersatzanspruch? Gilt eine Erheblichkeitsschwelle? Wie ist der immaterielle Schadensersatz zu bemessen?), zur Reichweite des Auskunftsanspruchs (Was ist eine Kopie?) sowie zum Begriff des (gemeinsam) Verantwortlichen. Bereits ergangen ist eine Entscheidung des EuGH zur Reichweite des Auskunftsanspruchs im Hinblick auf die Empfänger der Daten des Betroffenen.
Viele komplexe Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Datenauskunft sind allerdings nach wie vor nicht verbindlich geklärt und es bedarf entsprechender praktikabler Lösungsvorschläge, die im Rahmen RDV-Forums vorgestellt werden.
Sponsor der 47. DAFTA und des 42. RDV-Forums: DATA AGENDA Datenschutzmanager
-> Sie möchten als Anbieter Ihre Lösung auf der Veranstaltung vorstellen? Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kollegen Wolfgang Scharf unter wolfgang.scharf@datakontext.com. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die Programminhalte und Vortragsredner werden zeitnah veröffentlicht.
Organisatorische Hinweise:
-> Konferenzunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Sascha Kremer, Andreas Sachs, Dr. Carlo Piltz, Dr. Michael Foth, Dr, Axel Freiherr von dem Bussche, Tilmann Herbrich, Oksan Karakus, Dr. Karsten Kinast, Andreas Müller, Marc Neumann, Prof. Dr. Boris P. Paal, Michelle Petruzzelli, Eckhard Schneider, Thomas Tiede
Prof. Dr. Thorsten Behling, Timo Meisener
Dr. Mark Ennulat, LL.M., Per Stöcker
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
RA Dr. Jens Eckhardt, Konrad Menz
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Fritz-Ulli Pieper
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt