Whistleblowing – Anforderungen an ein rechtskonformes Hinweisgebersystem
Ein notwendiger Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems

- Artikel-Nr.: SW10802.4
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---> Hinweis: sobald das Hinweisgebergesetz „durch“ ist, wird zeitnah ein Online-Kompaktkurs zu dem Thema angeboten. <-----
Online-Kompaktkurs: Whistleblowing – Anforderungen an ein rechtskonformes Hinweisgebersystem
Die Whistleblower-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten künftig Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern rechtskonforme Hinweisgebersysteme einzurichten. Dies ist Anlass und Chance, Hinweisgebersysteme neu zu implementieren bzw. bestehende Meldesysteme auf den Prüfstand zu stellen und gezielt weiterzuentwickeln.
Meldesysteme müssen einem Hinweisgeber die Möglichkeit eröffnen, schriftlich oder mündlich sowie im Rahmen eines persönlichen Treffens vertraulich eine Meldung zu erstatten. Unerlässlich für die Funktionsfähigkeit eines Hinweisgebersystems ist dabei, dass die Person oder Organisationseinheit, welche mit der Aufgabe der Betreuung des internen Meldesystems betraut wird, im Rahmen dieser Tätigkeit unabhängig arbeiten kann, Interessenkonflikte ausgeschlossen werden und stets die Vertraulichkeit gewahrt wird.
Hinweise zur Durchführung des Online-Kompaktkurses:
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Wir führen den Online-Kompaktkurs mit der Plattform edudip durch. Der Vortrag des Referenten*in wird begleitet durch eine PowerPoint-Präsentation. Während des Online-Kompaktkurses können Sie Ihre Fragen an die Referenten*innen im schriftlichem Chat stellen. Der Chat und ebenso die Teilnehmerliste sind nur für den Referenten*in und die Moderation einsehbar. Zur Beantwortung der Fragen wird diese öffentlich im Online-Kompaktkurs vorgelesen und von den Referenten*innen beantwortet werden. Wir bemühen uns, alle eingereichten Fragen in der angegebenen Zeit zu beantworten.
Im Anschluss an den Online-Kompaktkurses erhalten Sie die Präsentation per E-Mail zugeschickt. Schauen Sie eventuell auch in Ihren Spam-Ordner. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anfrage.
Der Online-Kompaktkurs wird nicht aufgezeichnet.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
Geschäftsführung, Compliance-Verantwortliche, Prozessverantwortliche, verantwortliche Führungskräfte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Inhalte des Online - Kompaktkurses:
- Whistleblower-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz
- Konformität mit Datenschutz und Datensicherheit
- Ablauf eines Meldeprozesses
- Anonymität ist das A und O
- Möglichkeiten der Umsetzung in der Praxis
Referentin: Corinna Roos, Datenschutzjuristin bei der atarax Unternehmensgruppe, einem Dienstleister für strategische Unternehmenssicherheit und Haftungsmanagement mit den Schwerpunkten Datenschutz und Compliance
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren in dem Online-Kompaktkurs, welche zusätzlichen Anforderungen ab Dezember 2021 umgesetzt werden müssen. Es werden die rechtlichen Aspekte näher betrachtet und eine Bewertung und Handlungsempfehlung für die Verantwortlichen gegeben.
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
Dr. Mark Ennulat, LL.M., Per Stöcker
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Sascha Kremer, Andreas Sachs, Dr. Carlo Piltz, Dr. Michael Foth, Dr, Axel Freiherr von dem Bussche, Tilmann Herbrich, Oksan Karakus, Dr. Karsten Kinast, Andreas Müller, Marc Neumann, Prof. Dr. Boris P. Paal, Michelle Petruzzelli, Eckhard Schneider, Thomas Tiede
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
RAin Yvette Reif, Sebastian Schulz