Online - Statustag ARGE Arbeitsrecht Berlin
Für eine rechtssichere und - konforme Personalarbeit ist es zwingend erforderlich, ständig up-to-date zu sein

- Artikel-Nr.: SW10162.9
- Beginn 09:00 Uhr
- Ende 17:00 Uhr
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Wir freuen uns, dass wir Ihnen aufgrund der aktuellen besonderen Situation die ARGE Arbeitsrecht Berlin als Online ARGE-STATUSTAG anbieten können.
Melden Sie sich hierzu über unsere Homepage oder per Mail an.
Die betriebliche Personalarbeit wird durch eine Vielzahl gesetzlicher arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen geprägt. Hinzu kommen eine kaum noch überschaubare Lawine von Gerichtsentscheidungen durch alle Instanzen und dass die Weichenstellungen zunehmend durch EU-Richtlinien und die Rechtsprechung des EuGH vorgenommen werden.
Für eine rechtssichere und -konforme Personalarbeit ist es zwingend erforderlich ständig Up-to-date zu sein.
Bei der ARGE steht der Austausch im Vordergrund: Unsere Experten geben die Richtung vor, den Inhalt bestimmen Sie. Melden Sie sich gleich an und werden Sie Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft!
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
- Neue höchstrichterliche Entscheidungen
- Gesetzliche Neuregelungen
- Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen
- Aktuelle Tagesfragen
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter*innen der Personalabteilung sowie Mitglieder von Mitarbeitervertretungen
I. Gesetzesvorhaben bzw. aktuelle Neufassungen inklusive neuer Entscheidungen
- Alles rund um die Pandemie von Kündigungen wegen der Verletzung von Maskenpflicht sowie Umsatzrückgangs über Kurzarbeit, Homeoffice, Nebentätigkeiten bis zu Videokonferenzen bei Betriebsratssitzungen, Einigungsstellen und Gerichtsverhandlungen
II. Aktuelle Rechtsprechung
Arbeitnehmerstatus, Beginn und Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern
- Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter, Statusverfahren und Rückzahlung
- Arbeitnehmereigenschaft IT-Operator?
- Benachteiligung wegen des Geschlechts, Entschädigungsanspruch, Kleinbetrieb
- Schwerbehindertenvertretung, Unterrichtungs- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers bei Einstellungen
- Schwerbehinderter Bewerber, Vorstellungsgespräch
- Arglistige Täuschung bei Ausbildungsverhältnis
- Ausbildungsvergütung, Kürzung bei Teilzeit
- Aufhebungsvertrag, Gebot des fairen Verhandelns
- Wirksamkeit einer Aufhebungsvereinbarung, Drohung mit außerordentlicher Kündigung
- Befristung, sachgrundlose Befristung, Vorbeschäftigungsverbot
- Befristung, Vorbeschäftigung, Vorverlegung des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Befristung, sind mehr als 17 Jahre „sehr lang“ iSd BVerfG- und BAG-Rechtsprechung
- Entgeltgleichheitsklage, Auskunft über das Vergleichsentgelt
- Unterschiedliche Behandlung von teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der Vergütung
- Klage auf Entfernung von Abmahnung aus Personalakte
- Rechtsmissbräuchliche Versetzung
- Abberufung eines Datenschutzbeauftragten
- Ausländischer Hochschulabschluss und mittelbare Diskriminierung
- Verzugslohnanspruch bei einseitiger Freistellung durch Arbeitgeber
- Verschieden hohe Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit
Urlaubsrecht
- Tariflicher Mehrurlaub, Gleichbehandlung, Behinderung
- Tarifvertraglicher Mehrurlaub und Verfall ( MTV Chemische Industrie )
- Tariflicher Mehrurlaub und Befristung
- Hinweispflichten auf Urlaubsnahme auch bei dauererkrankten oder erwerbsgeminderten Arbeitnehmern, Vorlage an EuGH
- Urlaubsteilung
- Rechtswidrig entlassener Arbeitnehmer und Urlaubsanspruch
- Vorlage an EuGH Urlaubsanspruch und Verjährung
Kündigungsrecht
- Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, Wiederholung des BEM
- Bedrohung und Beleidigung in Kleinbetrieb; Außerordentliche bzw. hilfsweise ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller Belästigung
- Ordentliche Kündigung außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG, Sittenwidrigkeit
- Kündigung eines Datenschutzbeauftragten, Sonderkündigungsschutz und Vereinbarkeit mit DSGVO
- Außerordentliche Eigenkündigung eines Arbeitnehmers; Treuwidrigkeit des Berufens auf Fehlen eines wichtigen Grundes
- Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen menschenverachtender Äußerung
- Unabdingbarkeit des KSchG
- Außerordentliche Kündigung wegen Verharmlosen des Holocaust, Meinungsfreiheit?
- Gemeinschaftsbetreib und Kleinbetrieb, Saisonbetrieb
- Betriebsbedingte Kündigung und Wegfall einer Hierarchieebene
- Außerordentliche Kündigung und Nachschieben von Kündigungsgründen
Betriebsverfassungsrecht
- Konzernbetriebsrat, Kreis als Konzernspitze
- Betriebsvereinbarung, Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum
- Dauerhafte Überlassung an Betriebsrat von Bruttoentgeltlisten
- Einblick in Bruttoentgeltlisten monatlich
- Entgelttransparenzgesetz, Anspruch des Betriebsrats in Hinblick auf Entgeltlisten
- Arbeitsbefreiung für Personalratstätigkeit, Teilnahme an einer Sitzung des Personalratsvorstands nach einer Nachtschicht, Ruhezeit
- Änderung an Gehaltsabständen in betrieblicher Entgeltordnung bei Mindestlohnzahlung, Mitbestimmung
- Kosten der Teilnahme einer Betriebsratsschulung, wertvolle Seminarbeigabe (Tablet )
Betriebliche Altersversorgung
- Ablösung Gesamtzusage, betriebliche Übung, Abbau planmäßige Überversorgung
Fester Bestandteil jeder ARGE ist der Informationsaustausch der Teilnehmer zu aktuellen Fragen und Entwicklungen im Arbeitsrecht. Bitte reichen Sie hierzu Ihre Tagesfragen bis spätestens 10 Tage vor der jeweiligen ARGE ein.
Netto-Unterrichtsstunden: 6,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Praxisfragen, Best Practices, Teilnehmerfragen und -austausch,
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen über neue Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung sowie deren praktische Umsetzung. Verbesserung von Effizienz, Effektivität, Qualität, Sicherheit und Fachkompetenz durch eine aktive Mitarbeit im ARGE-Netzwerk und Nutzung des bilateralen Netzwerkes. Neben dem offenen Erfahrungsaustausch unter den ARGE-Mitgliedern soll über die ARGEn Einflussnahme auf gesetzgeberische Verfahren und Regelungen genommen werden.
Dr. Tobias Jacquemain, RA Tim Wybitul
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Andreas Sachs, Michael Will, Fatih Ataoglu, Dr. Johannes Bizer