Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Melderecht I
- Artikel-Nr.: SW10076.15
- Start erster Tag: 12:30 Uhr
- Ende letzter Tag: 13:00 Uhr
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Kaum ein anderes Verfahren unterliegt einem so ständigen Wechsel wie das Arbeitgeber-Meldeverfahren. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Prozesse in der Entgeltabrechnung aus. Daneben werden immer neue Dialogverfahren erschaffen, die in der Praxis umzusetzen sind.
Die ARGE Melderecht schafft eine Plattform, um neben der reinen Wissensvermittlung in der konzeptionellen Umsetzungsphase in einen Dialog zu treten. Überdies schafft die ARGE Melderecht die Möglichkeit, beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen auszutauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken zu können.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Onlineveranstaltungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, das Präsenz-Seminar bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Bitte beachten Sie: gerne nehmen wir neue ARGE-Melderecht-Mitglieder / Interessenten auf, allerdings ist dazu vorab eine Rücksprache unter Tel.: 02234 / 98949-40 mit Alexandra Meller, Tagungsorganisation, notwendig. Vielen Dank!
Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- EEL-Verfahren
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Abteilungen Entgelt und Personal, von Softwarehäusern und HR-Dienstleistern, die mit dem elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung befasst sind.
Die Tagesordnung der Frühjahrsrunde :
Ab 11.30 Uhr: Gemeinsamer Mittagsimbiss
BEGINN 12.30 UHR
Begrüßung durch die ARGE-Leitung – Einführung in die Veranstaltung
Planungen der Bundesregierung und aktuelle Gesetzgebungsverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und anderer Gesetze
- Neue Ausnahmeregelung in der DEÜV: Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer bei fehlerhafter Meldung
- Klarstellung zum Anteil der betrieblichen Riester-Rente in § 202 SGB V (Kennzeichen anteiliger Ausschlusstatbestand im ZMV)
- Vollmachtsdatenbank
Familienstartzeitgesetz
- Anspruch auf Freistellung von bis zu 10 Tagen nach dem Tag der Geburt
- Anspruch auf Partnerschaftslohn
- Erstattungsanspruch des Arbeitgebers im U2-Verfahren
- Erweiterung des AAG-Verfahrens
Feststellung der Elterneigenschaft und der Kinderanzahl für die Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags
Update zum Umsetzungsstand des elektronischen Abrufverfahrens
- Gemeinsame Grundsätze nach § 55a SGB XI
- Gemeinsame Grundsätze nach § 28a Absatz 13 SGB IV
- Entwurf einer Verfahrensbeschreibung
Überarbeitete Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes
- Fachliche Klarstellungen zum Zinsanspruch auf Grundlage des Wachstumschancengesetzes (§ 125 SGB IV)
- Klarstellung zur „Zinsfalle“ bei Neueinstellung und verzögerter Informationen des Arbeitnehmers über die Anzahl der Kinder
- Fachliche Ausgestaltung des Verfahrens
- Inhalte der Gemeinsamen Grundsätze nach § 106c SGB IV und der Verfahrensbeschreibung
- Stand der Umsetzung
Erfahrungsaustausch zu bestehenden Fachverfahren
Fragen der Teilnehmenden und Austausch zu Praxisproblemen
Ab 19.00 Uhr: Gemeinsamer ARGE-Abend
2. TAG:
BEGINN 09.00 UHR
Neuerungen im Dialogverfahren rvBEA
- Ergebnisse des Arbeitskreises rvBEA vom 29. Februar 2024
- Anwendungsfall ZUZA (Nettoentgelt für die Befreiung von der Zuzahlung im Rahmen einer Rehabilitation),
- Anwendungsfall BEEG (Entgeltmeldung auf Anforderung der Elterngeldstelle),
- Optimierung im Prozess bei Änderung der Absendernummer,
- Ausblick: Entgeltbescheinigungen für Zwecke der Einkommensanrechnung im Bereich der Hinterbliebenenrenten
Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren am 13. März 2024
Highlights aus der Ergebnisniederschrift
- Änderung der Gemeinsamen Grundsätze zum Arbeitgeber-Meldeverfahren ab 01.01.2025
- Änderungen im DSAK-Verfahren
Bericht aus den Systemprüfungen
Aktuelle Fragestellungen zur Umsetzung der Meldungen bei Elternzeit
- Minijob neben Hauptbeschäftigung
- Krankenkassenwechsel
Wahlrecht Erstattungssatz Umlage 1
- Zeitpunkt der Wahl
- Auswirkung die Fachverfahren
Ausblick auf die Stammdatendatei gemäß 98a SGB IV
- Aufbau und Inhalt
- Einsatzzeitpunkt
Ergebnisse Niederschrift Besprechung zum Beitragseinzug vom 23. November 2023
- Zeitlicher Anwendungsbereich für Wertguthaben
- Einbringung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
- Arbeitgeberzuschuss bei zeitgleichem Bezug einer Rente und Arbeitsentgelt
Ausblick zur ARGE Melderecht im Herbst am 8./9. und 15./16. Oktober 2024
ENDE DER VERANSTALTUNG: 13.00 UHR
Netto-Unterrichtsstunden: 8,75 h
Vortragsmethode: Vortrag, Praxisfragen, Best Practices, Teilnehmerfragen und -austausch, Gastvorträge, Netzwerkabend
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen sowie deren praktische Umsetzung. Verbesserung von Effizienz, Effektivität, Qualität, Sicherheit und Fachkompetenz durch eine aktive Mitarbeit im ARGE-Netzwerk und Nutzung des bilateralen Netzwerkes. Beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen austauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken.
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
Sabine Törppe-Scholand, Markus Stier