Update Lohnpfändung und Lohnabtretung
Aktualisieren Sie Ihre Fachkenntnisse

- Artikel-Nr.: SW10064.10
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Ein „Pfändungsfall" kann in der Entgeltabrechnung ohne aktuelle Fachkenntnisse nicht richtig beurteilt und damit abgerechnet werden. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Berechnung und Abführung der Beträge. Mangelndes Fachwissen in der Entgeltabrechnung kann für ihn sehr teuer werden. Eine Aktualisierung der Fachkenntnisse ist sicherlich eine lohnende Investition aus Arbeitgebersicht.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
- Gesetzliche Entwicklungen
- Erläuterung der neueren Rechtsprechung zu Lohnpfändung und Abtretung
- Corona-Reglements und ihre Auswirkungen auf dieLohnpfändung und Lohnabtretung
Leiter*innen und qualifizierte Mitarbeiter*innen der Entgeltabrechnung und Personalbetreuung, die ihr vorhandenes Fachwissen im Bereich des Pfändungsrechts aktualisieren möchten.
Gesetzliche Entwicklungen
- Corona-Reglements
- Verbraucherinsolvenz: Gesetzesentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2019
- Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Aktuelle Rechtsprechung zu Lohnpfändung
- Zwangsvollstreckungsformulare
- Auszahlungszeiträume
- Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO
- Unpfändbare Bezüge i.S.v. § 850a ZPO
- Einmalzahlungen i.S.v. § 850i ZPO
- Anforderungen an die Software des Drittschuldners
- Lohnabtretung
Sonderfälle
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Corona-Prämie
- Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Teilvollstreckung
- Sicherungsvollstreckung
Verbraucherinsolvenz
- Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Öffentlich-rechtliche Verstrickung der Pfändungsbeschlüsse von Insolvenzgläubigern
Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes
- Geplante Änderung des § 850c ZPO
- Geplante Änderung des § 840 ZPO
- Neue Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Banken
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Das Seminar bietet Ihnen Rechtssicherheit bei der Abwicklung komplexer Pfändungssachverhalte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Das Risiko der Drittschuldnerhaftung können Sie vermeiden.
Ass. iur. Holger Berens, RAin Friederike Scholz
Dr. rer. nat. Hans-Walter Borries
Ass. iur. Holger Berens, RAin Friederike Scholz
Lars Maiwald, Diana Keller, Michael Brauwers, Ramón Lang
RA Levent Ferik, RA Andreas Jaspers
Lars Maiwald, Diana Keller, Ramón Lang
Sascha Kremer, RA Stefan Sander
Markus Stier, Nicole Adami, Janette Rosenberg
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt