Teil 3: Datenschutz-Management nach der DS-GVO
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Die Notwendigkeit, den Datenschutz als Managementfunktion zu konzipieren und in die laufenden und projektierten Prozesse zu implementieren, gewinnt hinsichtlich der mit dem Risiko der Verhängung drastischer Bußgelder bestehenden Regularien der DS-GVO erheblich an Bedeutung. Mit der Einführung eines Datenschutz-Managements soll nicht nur die Effektivität und damit der Nutzen für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle gesteigert, sondern insbesondere auch der Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geführt werden (sog. Accountability). Obwohl die primäre Aufgabe zur Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutz-Managements bei der verantwortlichen Stelle angesiedelt ist, wird es weitgehend Aufgabe des ernannten Datenschutzbeauftragten sein, dem Unternehmen geeignete Wege zur Entwicklung und Implementierung eines umfassenden Datenschutz-Managementsystems aufzuzeigen.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Sascha Kremer, Dr. Oliver Stiemerling
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
Sascha Kremer, RA Stefan Sander
Markus Limbach, Florian Thiessenhusen, Marvin Kroschel, Reza Jahangiri
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein