Endspurt in Sachen Arbeitgeberzuschuss zur bAV

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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der Arbeitgeberzuschuss für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge bereits zum 01.01.2019 eingeführt. Das Gesetz sieht allerdings zwei Phasen für die Umsetzung vor: Ab dem 01.01.2022 muss der Arbeitgeberzuschuss auch bei bereits zum 31.12.2018 bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen gezahlt werden.
Was muss in der Abrechnung beachtet werden und welche gesetzlichen Regelungen müssen in diesem Zusammenhang umgesetzt werden? Unser Online-Kompaktkurs gibt Ihnen die Antworten.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter*innen der Bezüge-/Entgeltabrechnung und des Personalwesens
Inhalte des Online-Kompaktkurses:
- Gesetzliche Grundlagen und Handlungsbedarf für die Abrechnungspraxis
- Arbeitgeberzuschuss für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge
- Zeitpunkt ab dem der Zuschuss fällig ist
- Arbeitnehmer, für die der Zuschuss gezahlt werden muss
- Durchführungsweg für den Arbeitgeberzuschuss
- Abstimmung mit den Versicherern
- Berechnung des Zuschusses
- Pauschalierter Zuschuss
- Zuschuss in Höhe der Ersparnis
- Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge
- Umsetzung in die Abrechnungspraxis
- Handlungsbedarf
- Checkliste zur praktischen Anwendung
Ihr Referent: Markus Stier, selbstständiger Berater, Fachbuchautor, ARGE-Leiter und Leiter des alga-Competence-Centers, Chefredakteur der LOHN+GEHALT, aus Syke