Neuregelungen bei Mini- und Midijobs zum 01.10.2022
Welche Änderungen ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen und im Übergangsbereich?

- Artikel-Nr.: SW11051.1
- Beginn 14:00 Uhr
- Ende 15:30 Uhr
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Versandkostenfreie Lieferung!
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
Online-Kompaktkurs: Neuregelungen bei Mini- und Midijobs zum 01.10.2022
Welche Änderungen ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen und im Übergangsbereich?
Zum 01.10.2022 wird der Mindestlohn auf 12 € erhöht. Die Erhöhung des Mindestlohnes steht im Zusammenhang mit einer Reform der Mini- und Midijobs. Die Entgeltgrenze für Minijobs wird zum 01.10.2022 von gegenwärtig 450 € auf 520 € erhöht. Dieser Grenzwert wird künftig an die Entwicklung des Mindestlohnes angepasst. Basis dafür ist eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden. Für Arbeitnehmer, die derzeit zwischen 450 € und 520 € verdienen und deshalb versicherungspflichtig sind, gibt es Übergangsregelungen, damit der Versicherungsstatus erhalten bleiben kann. Der sozialversicherungsrechtliche Übergangsbereich (bis 30.06.2019: Gleitzone) wird von 1.300 € auf 1.600 € erhöht. Dieser Grenzwert wird nicht automatisch angepasst. Im unteren Übergangsbereich werden die Beschäftigten bei den SV-Beiträgen entlastet, die Arbeitgeber müssen höhere SV-Beiträge zahlen.
Hinweise zur Durchführung des Online-Kompaktkurses:
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Wir führen den Online-Kompaktkurs mit der Plattform edudip durch. Der Vortrag des Referenten*in wird begleitet durch eine PowerPoint-Präsentation. Während des Online-Kompaktkurses können Sie Ihre Fragen an die Referenten*innen im schriftlichem Chat stellen. Der Chat und ebenso die Teilnehmerliste sind nur für den Referenten*in und die Moderation einsehbar. Zur Beantwortung der Fragen wird diese öffentlich im Online-Kompaktkurs vorgelesen und von den Referenten*innen beantwortet werden. Wir bemühen uns, alle eingereichten Fragen in der angegebenen Zeit zu beantworten.
Im Anschluss an den Online-Kompaktkurses erhalten Sie die Präsentation per E-Mail zugeschickt. Schauen Sie eventuell auch in Ihren Spam-Ordner. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anfrage.
Der Online-Kompaktkurs wird nicht aufgezeichnet.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
Inhalte des Online-Kompaktkurses:
- Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
- Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
- Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
- Übergangsbereich
- Erhöhung der Obergrenze
- Geänderte Beitragsberechnung
- Bestandsschutzregelung / Verzicht auf Bestandsschutz
- Praxisbeispiele
- Teilnehmerfragen
Ihr Referent: Michael Schmatz, Betriebsprüfer, Dozent und Sozialversicherungsfachwirt
Sie erfahren, was der Arbeitgeber ab 01.10.2022 bei der Abrechnung von Mini- und Midijobs beachten muss und welche Änderungen sich ergeben.
Sabine Törppe-Scholand, Janette Rosenberg
Sabine Törppe-Scholand, Markus Stier
Sabine Törppe-Scholand, Markus Stier
Nicole Adami, Janette Rosenberg, Markus Stier