Steuerentlastungsgesetz 2022
u.a. Energiepreispauschale und rückwirkende Erhöhung Grundfreibetrag, AN-Pauschbetrag und Entfernungspauschale ab dem 21. Km

- Artikel-Nr.: SW11034.2
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Online-Kompaktkurs: Steuerentlastungsgesetz 2022 - u.a. Energiepreispauschale und rückwirkende Erhöhung Grundfreibetrag, AN-Pauschbetrag und Entfernungspauschale ab dem 21. Km
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich abgefedert werden. Die Entlastungen sollen in vielen Fällen direkt vom Arbeitgeber vorgenommen werden. Die Energiepreispauschale muss für einen Großteil der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgezahlt werden und eine rückwirkende Entlastung ab 01.01.2022 bei der Lohnsteuer durch die verpflichtende Anwendung eines geänderten Programmablaufplans durchgeführt werden.
Für die Arbeitgeber stellen sich hinsichtlich der Umsetzung zahlreiche Fragen wie z.B.
- Ist die Energiepreispauschale auch an Arbeitnehmer zu zahlen, die sich in Elternzeit, Krankengeldbezug oder Altersteilzeit befinden oder nur pauschalversteuerten Arbeitslohn erhalten?
- Was ist mit Arbeitnehmern, die einen Arbeitgeberwechsel zum Stichtag 01.09. haben?
- Wie ist die Energiepauschale steuer- und sv-rechtlich abzurechnen?
- Wie und wann erhält der Arbeitgeber die Erstattung der Energiepreispauschale durch das Finanzamt?
- Welche Auswirkungen hat die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des AN-Pauschbetrags auf bereits gezahltes Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen nach dem IfSG?
Diese und weitere Fragen werden von unserem Referenten erläutert.
Hinweise zur Durchführung des Online-Kompaktkurses:
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Wir führen den Online-Kompaktkurs mit der Plattform edudip durch. Der Vortrag des Referenten*in wird begleitet durch eine PowerPoint-Präsentation. Während des Online-Kompaktkurses können Sie Ihre Fragen an die Referenten*innen im schriftlichem Chat stellen. Der Chat und ebenso die Teilnehmerliste sind nur für den Referenten*in und die Moderation einsehbar. Zur Beantwortung der Fragen wird diese öffentlich im Online-Kompaktkurs vorgelesen und von den Referenten*innen beantwortet werden. Wir bemühen uns, alle eingereichten Fragen in der angegebenen Zeit zu beantworten.
Im Anschluss an den Online-Kompaktkurses erhalten Sie die Präsentation per E-Mail zugeschickt. Schauen Sie eventuell auch in Ihren Spam-Ordner. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anfrage.
Der Online-Kompaktkurs wird nicht aufgezeichnet.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter*innen der Bezüge-/Entgeltabrechnung und des Personalwesens
Inhalte des Online - Kompaktkurses:
- Energiepreispauschale – Auszahlung vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer
- Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs ab dem 01.01.2022
- Alternative einer steuerlichen Rückrechnung für die Entlastung in der Lohnsteuer
- Sonderfälle (ausgeschiedene Mitarbeiter, Minijobber, Mitarbeiter im Krankengeldbezug)
- Auswirkungen der rückwirkenden Entlastung bei der Lohnsteuer auf bereits abgerechnetes Kurzarbeitergeld oder IfSG-Leistungen
- weitere staatliche Entlastungen (Kinderbonus und Entfernungspauschale)
Referent: Christian Günther, Anwendungsberater für eine HR-Software
Unser Experte erläutert Ihnen die Vorschriften und informiert Sie darüber, was Sie zu beachten haben.
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Antonia Schmidt-Busse, Markus Stier