Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Entgeltabrechnung öD west
Entgelt- und Bezügeabrechnung im öffentlichen Dienst: Tarifrecht im Fokus
In der Entgelt-/Bezügeabrechnung im öffentlichen Dienst müssen – zusätzlich zu den allgemeinen gesetzlichen, verwaltungsseitigen und sonstigen Änderungen – insbesondere die spezifischen Regelungen und Anforderungen des Tarifrechts (z. B. TVöD Bund, VKA, SuE, TV-L etc.) beachtet werden.
Warum regelmäßige Wissensaktualisierung unerlässlich ist
Rechtsnormen & Rechtsprechung: ARGE-Seminare liefern stets aktuelle Informationen zu neuen gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungsanweisungen und Urteilen – z. B. zu eAU, EEL-Verfahren oder veränderten Freibeträgen.
Verfahrensumsetzung: Die praktische Übertragung dieser Änderungen in Ihre Prozesse ist zentral für eine rechtskonforme Abrechnungspraxis.
Erfahrungsaustausch als Basis für optimale Abrechnung
Praxisbezogene Diskussionen: In den ARGE-Veranstaltungen werden Tagesfragen aus Ihrer betrieblichen Praxis aufgegriffen und gemeinschaftlich gelöst.
Best Practices & Netzwerk: Der Austausch mit Kollegen ermöglicht den Transfer von Erfahrungswerten sowie organisatorischen Optimierungen innerhalb Ihres Abrechnungsteams.
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.
Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
- Gesetzliche Neuregelungen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
- Tagesfragen der Abrechnungspraxis
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Bezüge-/Entgeltabrechnung und des Personalwesens im öffentlichen Dienst und Betriebe, die vergleichbare tarifliche Vorschriften anwenden, ebenso von Softwarehäusern und HR-Dienstleister, die diese Tarifnormen umsetzen
Das Programm 2026 folgt.
- Aktualisieren und Verbessern des Wissensstandes durch einschlägige Informationen über neue Rechtsnormen, Verwaltungsanweisungen und aktuelle Rechtsprechung sowie deren verfahrensmäßige und praktische Umsetzung
- Überblick über die Abrechnungsverfahren tangierende neue Rechtsvorschriften (Rückschau) und anstehender bzw. absehbarer Änderungen (Vorschau)
- Diskussionen und Erfahrungsaustausch über Interpretationsmöglichkeiten bei materiellem und formellem Recht, Umsetzung, Anwendungs- und Organisationsmöglichkeiten, Prüfungsergebnissen sowie geeignete Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeiter in Bereich der Entgeltabrechnung
- Einreichung von Tagesfragen aus der Abrechnungspraxis und gemeinsame Diskussion dieser mit den Teilnehmern/innen des ARGE-Treffens
1.065,00 €*