Zertifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert. EU)

Die GDD bietet auf der Grundlage des Statement of Function und der durch das Präsidium der GDD-Datenschutz-Akademie beschriebenen Zielsetzung, die Gelegenheit im Rahmen einer 1-tägigen Veranstaltung eine Prüfung zum/zur "Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (GDDcert. EU)" zu absolvieren. Die Prüfung besteht aus Multiple Choice Fragen, Fallübungen und einer mündlichen Prüfung. Die Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung. Zur Vorbereitung auf diese GDDcert.-Prüfung bietet die GDD im Rahmen eines Repetitoriums optional die Gelegenheit, die wesentlichen Inhalte der GDD-Basisqualifikation anhand von Praxisbeispielen und Fallübungen aufzuarbeiten.
Prüfungsordnung zum GDDcert. EU
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist die Basisqualifikation des Datenschutzbeauftragten, wie sie in den GDD-Basis-Schulungen Teil 1, Teil 2 und Teil 3 vermittelt wird.
Form der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung über die Inhalte der Teile 1 bis 3 sowie einer mündlichen Prüfung.
Zulassung zur Prüfung
Die Teilnahme an den GDD-Basis-Schulungen ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Jedoch muss der anderweitige Erwerb der erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst Fragen- und Fallklausuren. Für jedes Teilgebiet sind 60 Minuten vorgesehen.
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil besteht aus:
- einem zehnminütigen Vortrag mit anschließender Diskussion zur Lösung einer Praxisfrage (Thema wird zwei Tage vor der Prüfung per E-Mail oder Fax bis 10 Uhr mitgeteilt),
- einem Prüfungsfachgespräch in Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern.
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird protokolliert.
Prüfungskommission
Die Korrektur der schriftlichen Klausuren erfolgt durch vom Präsidium auf Vorschlag der GDD bestellte Korrektoren. Für die mündliche Prüfung besteht die Kommission aus mindestens zwei vom Präsidium bestellten Prüfern.
Bewertung
- Je schriftliche Klausur: bis zu 100 Punkte (insgesamt 300 Punkte möglich).
- Mündliche Prüfung: bis zu 100 Punkte.
- Bestehen: mindestens 50 % der Punkte in jedem Teilbereich.
Das Prüfungsergebnis wird innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung in den nicht bestandenen Teilen wiederholt werden. Punktzahlen oder Noten erscheinen nicht auf der Urkunde. Auf Anfrage erhalten Teilnehmer Auskunft über ihre Punktzahl. Einsichtnahme in die Klausuren ist in der GDD-Geschäftsstelle möglich.
Remonstrationsrecht
Im Falle des Nichtbestehens kann gegen die Bewertung der Prüfung beim Präsidium der Datenschutzakademie remonstriert werden.
Ausschluss von der Prüfung
Bei Täuschungsversuchen (z. B. Nutzung nicht genehmigter Unterlagen) wird der Prüfungsteil als nicht bestanden gewertet. Über eine Wiederholungszulassung entscheidet das Präsidium der Datenschutzakademie auf Antrag.
Ablauf der Prüfung
1. Teil: Klausuren
- Klausur 1: Datenschutzrecht – 1 Stunde
- Klausur 2: Technisch-organisatorischer Datenschutz – 1 Stunde
- Klausur 3: Datenschutzmanagement – 1 Stunde
2. Teil: Mündliche Prüfung
- Modul 1: Vortrag (10 Minuten) – Thema wird zwei Tage vorher bekannt gegeben (z. B. Mitarbeiterschulung, Internet am Arbeitsplatz)
- Modul 2: Prüfungsfachgespräch in der Gruppe
Für jede Klausur und die mündliche Prüfung können je 100 Punkte erzielt werden. Bestehen setzt mindestens 50 % der Punkte pro Teil voraus. Bei bestandener Prüfung wird eine Zertifizierungsurkunde ausgestellt.
Zusätzliche Informationen
- Netto-Unterrichtsstunden: 4 Stunden
- Vortragsmethode: Fragen- und Fallübungen sowie mündliche Prüfung
- Qualifikationsseminare gemäß Art. 37 Abs. 5 DS-GVO / §§ 5, 6, 38 BDSG
1.050,00 €*