10. Hamburger Datenschutztage
DATENSCHUTZ - WEIL SO VIEL AUF DEM SPIEL STEHT

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- Start erster Tag: 09:00 Uhr
- Ende letzter Tag: 14:30 Uhr
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Sponsor der 10. Hamburger Datenschutztage: DATA AGENDA Datenschutzmanager
-> Sie möchten als Anbieter Ihre Lösung auf der Veranstaltung vorstellen? Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kollegen Wolfgang Scharf unter wolfgang.scharf@datakontext.com. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
10. Hamburger Datenschutztage
DATENSCHUTZ - WEIL SO VIEL AUF DEM SPIEL STEHT
Liebe Interessent/innen und Freund/innen der IBS data protection,
die Digitalisierung ist das Stichwort der Zeit, in der wir momentan leben. Nicht nur das Arbeitsleben,sondern auch das Privatleben wird immer mehr von digitalen Inhalten eingenommen.Informationsverbreitung und Kommunikation finden überwiegend im digitalen Raum statt, mit einem Klick kann sich mit einem Großteil der Welt verbunden werden. Diese Digitalität bedeutet jedoch auch das Generieren enormer Datenmengen. Egal, ob Unternehmensdaten oder die Daten einzelner Personen, eine Verarbeitung dieser findet an unterschiedlichsten Schnittstellen statt.
Eine besonders schwierige und überaus wichtige Aufgabe der Gegenwart und der Zukunft besteht folglich in dem Schutz aller Daten an jeder dieser Kreuzungen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, braucht es, wie so oft, eine umfangreiche Zusammenarbeit. Umso mehr freuen wir uns, eine Plattform eben dafür zu bieten und erneut die Hamburger Datenschutztage veranstalten zu dürfen.
Diese findet vom 15. bis 16. Juni 2023 im Lindner Hotel Am Michel statt.
Eingeladen sind ausgezeichnete Expert/innen aus verschiedenen Fachbereichen, welche Ihnen einen Überblick über aktuell und zukünftig relevante datenschutzrechtliche Themen verschaffen werden.
Die weltweite Entwicklung des Datenschutzes, praxistaugliches Risikomanagement, Microsoft 365, Verantwortlichkeit von Cloudprovidern, Schmerzensgeldansprüche, die Überwachung von Mitarbeitenden und Neuigkeiten zu SAP-Systemen sind nur einige der Themen, welche im Zuge dieser Veranstaltung beleuchtet und erläutert werden.
Freuen Sie sich auf zwei informative Tage im Lindner Hotel Am Michel, treten Sie sowohl mit den Referent/innen als auch mit Kolleg/innen in Kontakt und fühlen Sie sich vor allem dazu eingeladen, sich bei tollem Ambiente weiterzubilden, auszutauschen und die Abende entspannt ausklingen zu lassen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Michael Foth
Organisatorische Hinweise:
-> Konferenzunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Pre-Seminare: 14.06.2023*
Konferenz: 15.06.2023 – 16.06.2023
*Hinweis: Die Pre-Seminare sind nur in Verbindung mit der Konferenz buchbar und kosten je 490,- € zzgl. MwSt.
Für Datenschutzbeauftragte und -berater, sowie Datenschutzdienstleister, IT-Sicherheitsbeauftragte, Revisoren sowie Compliance-Beauftragte
Konferenzleitung:
Dr. Michael Foth, Geschäftsführer der IBS data protection services and consulting GmbH, ist seit über 20 Jahren als Spezialist für Datenschutz und für IT-Sicherheitsanalysen tätig. Er betreut national und international aufgestellte Mandanten als externer Datenschutzbeauftragter mit den Schwerpunkten Gesundheitswesen und Finanzdienstleister. Außerdem ist er technischer Experte
(CEPE T) des European Privacy Seal (EuroPriSe).
Pre-Seminar 1 (14.06.2023: 09:30 – 17:00 Uhr)
Praxistaugliches Risikomanagement
Referent: Marc Neumann
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann je nach Zweck, Umfang und Ausgestaltung unterschiedlich hohe Risiken für die Betroffenen mit sich bringen. Die DS-GVO sieht daher vor, dass jede Verarbeitungstätigkeit nach den zu erwartenden Risiken beurteilt wird und angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden, die das Risiko für die betroffenen Personen minimieren können. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten eines praxisgerechten Risikomanagements. Wir betrachten sowohl die initiale Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeiten einschließlich Schwellwertanalyse und erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzung als auch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen und den Umgang mit
Verletzungshandlungen. Angereichert wird das Seminar mit Tipps und Tricks aus der Praxis eines langjährigen Datenschutzbeauftragten.
Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
- (Brutto-) Risiken für Verarbeitungstätigkeiten bestimmen
- Risikoermittlung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA)
- Risikobewertung im Rahmen einer Datenschutzverletzung
Sicherheit der Verarbeitung
- Erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Abhilfemaßnahmen einer DS-FA (vorhandene TOM und zusätzlich erforderliche Maßnahmen)
- Wiederherstellung der Sicherheit der Verarbeitung nach einer Datenschutzverletzung
Tipps und Tricks
- Gesetzliche und regulatorische Anforderungen umsetzen
- Schutzbedarfsfeststellung für personenbezogene Daten
- Praktische Übung für übergreifende Risikobewertung
- Vorlagen und Muster für Richtlinien und Dokumentationen
- Risikoorientierte Aufgabenwahrnehmung durch den Datenschutzbeauftragten
Pre-Seminar 2 (14.06.2023: 09:30 – 17:00 Uhr)
Microsoft 365 – rechtssicher einführen und nutzen
Referent: Jan Morgenstern
- Rätselhaftes Universum Microsoft 365: Ausgangsposition aus technischer und rechtlicher Sicht
- Datenschutz- und (kollektiv-)arbeitsrechtlicher Fokus
- Aktuelle Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden
- Konkrete Risiken beim Einsatz
- Risiken beim Cloud Einsatz generell
- Kritische Apps, Dienste und Funktionen
- Risiken erkennen und minimieren: Datenschutz-Folgenabschätzung und Abhilfemaßnahmen
- Umsetzung in der Praxis; Drittstaatentransfer, Schrems II und Transfer Impact Assessment
- Technisch-organisatorische Maßnahmen, IT-Sicherheit und die Relevanz des Lizenzplans
- Datenschutzmanagement, Dokumentation und Rechenschaftspflicht
1. Tag- 15.06.2023
09.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung durch die Konferenzleitung
Dr. Michael Foth – IBS data protection services and consulting GmbH
09.10 Uhr Die Sponsoren stellen sich vor.
09.20 Uhr Vortrag 1 (45 min)
Vom Datenschutzrecht zum Datenwirtschaftsrecht
Prof. Dr. Rolf Schwartmann / Prof. Dr. Boris Paal
Mit den im Rahmen der Datenstrategie neu entstehenden Datenakten, insbesondere dem Data Act und der KI-Verordnung soll sich das Datenrecht der EU für Geschäftsmodelle der Digitalisierung öffnen. Der Vortrag setzt die DS-GVO in ein Verhältnis zu diesen Datenakten und zum Data Governance Act. Besonderes Augenmerk liegt auf den Auswirkungen des anstehenden Rechts für die Unternehmenspraxis und die Rolle des betrieblichen Datenschutzes.
10.05 Uhr Vortrag 2 (45 min)
Gespaltene Persönlichkeit? Auftragsverarbeitung vs. Verantwortlichkeit bei Cloudprovidern
Sascha Kremer
Zu Software as a Service gehört regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Cloudprovider und Unternehmenskunde. Gleichwohl nutzen Cloudprovider die anfallenden Daten vielfach auch für eigene Zwecke, etwa zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer IT-Systeme oder zur Produktverbesserung. Das verträgt sich aber nicht mit der Auftragsverarbeitung und wirft die Frage, ob es daneben auch Verarbeitungen durch den Cloudprovider als (allein oder gemeinsam) Verantwortlicher gibt – und aus Sicht der DS-GVO auch geben darf.
10.55 Uhr Kommunikationspause
11.15 Uhr Vortrag 3 (45 min)
Schmerzensgeldansprüche wegen DS-GVO-Verstößen – Geschäftsmodell für zukünftige Massenverfahren?
Andreas Müller
Der Vortrag wird sich inhaltlich zunächst mit den Anspruchsvoraussetzungen des Schmerzensgeldanspruchs aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO befassen. Im Rahmen der Prüfung wird sodann die Frage aufgeworfen, ob der bloße Verstoß gegen Vorschriften der DS-GVO ausreicht, um dem Betroffenen einen immateriellen Schadensersatzanspruch zuzusprechen, oder ob dieser einen konkret erlittenen immateriellen Schaden darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat. In diesem Zusammenhang werden die stark divergierenden Tendenzen insbesondere zwischen der zivil- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung aufgezeigt und letztendlich erörtert, welche Argumente für bzw. gegen die jeweiligen Auffassungen streiten, welche Auffassung der Generalanwalt beim EuGH vertritt (sofern der EuGH bis dahin nicht bereits selbst entschieden hat) und welche Auffassung ich aus welchen Gründen für vorzugswürdig halte. Zuletzt soll der Vortrag dann die Frage erörtern, ob sich die Schmerzensgeldansprüche unter der DS-GVO an Dritte übertragen bzw. abtreten
lassen und sich zukünftig aus der Durchsetzung solcher Ansprüche ein neues Geschäftsmodell für Massenverfahren ggf. unter Zuhilfenahme von Legal Tech ergeben könnte.
12:00 Uhr Vortrag 4 (45 min)
Die gläsernen Mitarbeiter – Datenschutz vs. Mitarbeiter(-überwachung)kontrolle
Okşan Karakuş – Referat W – Wirtschaft und Infrastruktur, Stellvertretende Referatsleiterin, W2
Der Begriff „gläsern“ ist negativ behaftet. Er hat sich als Metapher im Datenschutz durchgesetzt und steht seit dem Volkszählungsgesetz aus den 80er-Jahren als ein Sinnbild für die ausufernde und übergriffige Sammlung personenbezogener Daten – insbesondere auf Vorrat – von öffentlichen und privaten Stellen. Wie aber sieht es im Beschäftigungsverhältnis aus? Wie weit darf ein
Arbeitgeber bei der Datensammlung seiner Mitarbeiter gehen? Wie wirkt sich dabei die Digitalisierung in der Arbeitswelt aus? Darf der Einsatz digitaler Technik zu einer (umfassenden) Leistungs- und Verhaltenskontrolle führen? Welche Grenzen sieht dabei das Datenschutzrecht vor? Diese und weitere Fragen wird Frau Karakus mit Ihnen diskutieren und dabei auch die Arbeit der Aufsichtsbehörde und deren Sichtweise auf einzelne datenschutzrechtliche Fragestellungen anhand von praxisrelevanten Beispielen
vorstellen.
12.45 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr Vortrag 5 (15 min)
Sponsorenvortrag 5a/5b
Inhalte folgen.
14.15 Uhr Parallel-Vortrag 6a (45 min)
Datenschutz in SAP S/4HANA HCM und SAP Success Factors
Thomas Tiede
Im Oktober 2022 hat SAP das Modul HCM für SAP S/4HANA veröffentlicht (auch H4S4 genannt). In dem Zuge wurden Funktionen überarbeitet und teilweise auch abgekündigt. Die Prozesse im Personalwesen sind häufig schon verwoben zwischen der Public-Cloud-Komponente Success Factors und SAP S/4HANA HCM, welches größtenteils noch On-Premise betrieben wird.
Die Themen dieses Vortrags sind:
- Migration von SAP ERP HCM und SAP S/4HANA HCM
- Abgrenzung SAP S/4HANA HCM zu SAP Success Factors
- Datenschutzanforderungen in SAP S/4HANA HCM und SAP Success Factors
- Absicherung von Eigenentwicklungen On-Premise und Cloud-basiert (SAP BTP)
- Anforderungen an ein datenschutzkonformes Berechtigungskonzept in SAP S/4HANA HCM und SAP Success Factors
14.15 Uhr Parallel-Vortrag 6b (45 min)
Entwicklung des internationalen Datenschutzrechts im Lichte der DS-GVO
Karsten Kinast
Die Änderungen des Rechts im europäischen Raum führen nicht nur in Europa zu Veränderung. Selbst über die Grenzen hinaus wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung als Vorbild für weitere Datenschutzgesetze herangezogen. Ein Überblick über die derzeitige Gesetzeslage, insbesondere aus dem asiatischen Raum und deren Zusammenhang zur DS-GVO.
15.00 Uhr Wechselpause Workshops
15.10 Uhr Parallel-Vortrag 7a (50 min)
Datenschutzanforderungen bei Social Media Auftritten
Michelle Petruzzelli
Die Nutzung von Social Media Angeboten eröffnet den Unternehmen nach wie vor eine enorme Möglichkeit, sich selbst und ihre Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Soziale Netzwerke bringen weitreichende Chancen, sich in der Arbeitswelt zu positionieren. Die dabei einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen werden von den Seitenbetreibern häufig als Last empfunden, da diese zum einen den innovativen Ideen der Unternehmen zuwiderlaufen, oder aber im Verhältnis Plattformbetreiber
schlichtweg nicht ohne weiteres umsetzbar sind. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen bei gemeinsamer Verantwortlichkeit, datenschutzrechtlichen Verträgen, Belehrungen oder auch der Haftungsrisiken. Der Vortrag soll einen Einblick darüber geben, wie Unternehmen den daraus resultierenden Risiken begegnen können.
15.10 Uhr Parallel-Vortrag 7b (50 min)
Analytics and Consent Management für Website, Apps und IoT
Tilmann Herbrich
Erfahren Sie, was unter Analysen, Attributionen, Reichweitenmessung im Kontext von Websites, Apps und Internet of Things zu verstehen ist und warum im E-Commerce und für datengetriebene Geschäftsmodelle Tracking-Anwendungen zur Sicherstellung der Datenqualität unabdingbar sind.
Was gibt es eigentlich für Tracking-Technologien, welche Vor- und Nachteile sind mit ihnen verknüpft und welche Auswirkungen haben Sie auf die Anwendung auf die DS-GVO und das TTDSG? Anhand des Praxisbeispiels „Google Analytics 4“ sollen Technologiegrundlagen, Alternativen sowie die Nutzung von Privacy Enhancing Technologies für den rechtskonformen Einsatz diskutiert
werden.
Tracking-Konzepte werden selten von verantwortlichen Unternehmen umgesetzt, sondern in der Regel von Agenturen. Was bei der Zusammenarbeit mit Agenturen schieflaufen kann, wie man Missverständnisse bei der Kommunikation vermeiden und Haftungsrisiken reduzieren kann, wird ebenfalls aufgezeigt.
Als Hilfestellung für Verantwortliche werden in Abhängigkeit der gelebten Unternehmenskultur Strategien zur Risk Mitigation bei Tracking-Diensten und ein Prozessmanagement für die „Tracking- Compliance“ vorgestellt.
Erfahren Sie auch, wie Sie gerichtliche Verfahren vermeiden und sich entlasten können. Sie erhalten Handlungsempfehlungen im Umgang mit Behörden und Gerichten.
16.00 Uhr Kommunikationspause
16.30 Uhr Podiumsdiskussion
„Aktuelle Chancen und Herausforderungen im Datenschutz – Was ist noch zu tun“
17.15 Uhr Abschluss des ersten Tages
18.15 Uhr Hamburger Abend: Fahrt mit dem Schiff
2. Tag- 16.06.2023
08.45 Uhr Empfang
09.00 Uhr Vortrag 1 (45 min)
Google Fonts & Co. – Wie Sie als Datenschützer/in Risiken auf Websites finden
Eckhard Schneider
In nur wenigen Bereichen eines Unternehmens sind Datenschutz-Schwachstellen so leicht von außen erkennbar wie auf der Unternehmens-Website, deshalb sind Abmahnwellen wie bspw. wegen Google Fonts ein ständiges Risiko. Mithilfe der Entwickler-Tools, die jeder Browser mitbringt, können diese Schwachstellen identifiziert werden, doch die technischen Hürden schrecken viele Datenschutzbeauftragte und Rechtsanwälte ab. Dieser Vortrag demonstriert mit vielen praktischen Beispielen, wie man ohne technische Vorkenntnisse über die Entwickler-Tools einen Blick unter die Browser-Motorhaube werfen kann. Damit lassen sich Google Fonts und andere problematische Dienste zweifelsfrei nachweisen oder Consent-Banner und Kontaktformulare auf Korrektheit prüfen.
09.45 Uhr Vortrag 2 (45 min)
DS-GVO-Betroffenenrechte – Aktuelle Entwicklungen und best practice
Carlo Piltz
Die Rechte der Betroffenen spielen in der Praxis der DS-GVO-Compliance eine wichtige Rolle. Gerade Auskunfts- und Löschanfragen verlangen von datenverarbeitenden Stellen ein schnelles als auch sauberes Agieren. Fehler bei der Erfüllung dieser Rechte führen sehr oft zu Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und in letzter Zeit auch vermehrt zu Klagen auf Schadenersatz. In dem Vortrag erhalten Sie einen Überblick über wichtige Entscheidungen von Gerichten, sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Zudem wird auf relevante Ansichten und Empfehlungen der Aufsichtsbehörden eingegangen.
10.30 Uhr Vortrag 3 (15 min)
Sponsorenvortrag
Inhalte folgen.
10.45 Uhr Kommunikationspause
11.10 Uhr Vortrag 4 (45 min)
Drittstaatentransfers: geht nicht, gibt´s nicht!
Dr. Axel Freiherr von dem Bussche
Der Datentransfer aus der EU/EWR in sogenannte „Drittstaaten“ ist seit den beiden EuGH Entscheidungen Schrems I und Schrems II aus den Jahren 2015 und 2020 eines der umstrittensten Themen im Datenschutzrecht. Der EuGH hat höchste Maßstäbe darangesetzt, die in der Praxis nur mit großem Aufwand rechtssicher gestaltet werden können. Das ist längst nicht überall der Fall, dennoch haben die Aufsichtsbehörden noch keinen Datentransfer mit einem Bußgeld aufgehalten. Wie können sich Unternehmen absichern? Was ist die gelebte Praxis? Wie positionieren sich die Aufsichtsbehörden? Wie geht es weiter? Diese Fragen sind Gegenstand des Vortrags.
11.55 Uhr Vortrag 5 (30 min)
Podiumsdiskussion
„Aktuelle Rechtsfragen und Auswirkungen auf die Praxis“
12.25 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Vortrag 6 (60 min)
Datenschutz und künstliche Intelligenz – Prüfanforderungen aus der Praxis und die (berechtigte?) Sorge vor der Superintelligenz?
Andreas Sachs – Diplom-Informatiker, Leiter des technischen Referats sowie Vertreter des Präsidenten beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Ansbach
Es vergeht keine Woche, in der nicht von neuen Anwendungsfällen der künstlichen Intelligenz in den Medien berichtet wird. Die sich anbahnende KI-Verordnung soll insbesondere Hochrisikoverarbeitungen regulieren und innovative Start-ups haben mittlerweile schnell eine Bewertung in Milliardenhöhe erreicht. Abseits dieser zu begrüßenden dynamischen Entwicklung dieses sehr spannenden Themenfelds gibt es aber auch Stimmen, die Fragen aufwerfen, wohin der „Goldrausch“ führen wird. Und dann sind da noch die Praktiker im Datenschutzalltag, die Position beziehen müssen, wenn die Geschäftsleitung innovative neue Wege im Einsatz von KI-Systemen einschlagen will und der Datenschutz plötzlich mit Begriffen wie „Datenschutz-Folgenabschätzung“ die Bühne betritt. Der Vortrag gibt eine schnelle Einführung am Beispiel des Systems „GTP-3“, was künstliche Intelligenz eigentlich ist (oder es eine solche überhaupt gibt), welchen Blickwinkel der Datenschutz bei der Entwicklung und dem Einsatz derartiger Systeme einnimmt und vor allem, wo die Reise hingehen könnte. Wird bald eine künstliche Intelligenz Aufgaben des Datenschutzes übernehmen können – oder als allmächtige Superintelligenz unser aller Arbeit sogar überflüssig machen?
14.30 Uhr Verabschiedung – Konferenzende
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Preis für Jahresabonnement Inland
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt
Dr. Michaela Felisiak, Dr. Dominik Sorber
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
Dr. Michaela Felisiak, Dr. Martina Schlamp