Geschäftsgeheimnisschutz in der Praxis: Know-how-Schutz und Synergien aus dem Datenschutz

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Online-Kompaktkurs: Geschäftsgeheimnisschutz in der Praxis: Know-how-Schutz und Synergien aus dem Datenschutz
Im April 2019 ist der Geheimnisschutz in Deutschland mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) vollständig neugestaltet worden. Das GeschGehG setzt die Know-how-Richtlinie der EU um und sorgt für eine Vereinheitlichung des Geheimnisschutzes.
Neu ist dabei, dass nicht mehr jede Information ein Geschäftsgeheimnis ist, solange hieran nur ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Voraussetzung für den Geheimnisschutz ist vielmehr, dass der Geheimnisinhaber auch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen implementiert hat: Ohne Geheimhaltungsmaßnahmen gibt es keinen Geheimnisschutz mehr.
Zu klären ist daher, was alles als Geschäftsgeheimnis geschützt sein kann und wie das Verhältnis von Geschäftsgeheimnissen zu personenbezogenen Daten mit dem Datenschutz sowie der Informationssicherheit ist. Außerdem ist zu klären, ob es neben der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten auch eine Verpflichtung auf den Geheimnisschutz bei Mitarbeitern und Dritten geben muss. Zudem ist das Verhältnis von Auftragsverarbeitungsverträgen und Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zur Geheimhaltungsvereinbarung zu klären.
Besondere Beachtung verdienen schließlich die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Diese müssen von den technischen und organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz und der Informationssicherheit abgegrenzt werden. Idealerweise lassen sich jedoch die meisten Ergebnisse aus den DSGVO-Projekten auch für den Geheimnisschutz adaptieren. Am Ende steht dann im Unternehmen ein integrierter Schutz von Daten, Informationen und Geheimnissen.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
- Was sind Geschäftsgeheimnisse?
- Geheimnisschutz als materielles Datenschutzrecht?
- Was sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen?
- Wann Geheimhaltungsvereinbarung, wann Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Wie Geheimnisschutz, Datenschutz und Informationssicherheit verbinden?
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Datenschutzmanager, Informations-Sicherheitsbeauftragte, IT-Verantwortliche, Compliance-Beauftragte, Betriebsräte, Personalräte, Unternehmensleitungen
Inhalte des Online - Kompaktkurses:
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Geschäftsgeheimnisse: Begriffe und Beispiele
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Personenbezogene Daten als Geschäftsgeheimnis
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Exkurs: Berufsgeheimnisschutz z.B. bei Ärzten und Anwälten
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Zulässige und unzulässige Handlungen mit Geschäftsgeheimnissen
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Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen (Non Disclosure Agreement/NDA)
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Verpflichtung von Mitarbeitern auf den Geheimnisschutz
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Praxisbeispiele für Geheimhaltungsmaßnahmen
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Synergieeffekte im Geheimnisschutz aus Datenschutz und Informationssicherheit
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Maßnahmenplan für effektiven Geheimnisschutz
Referent: Sascha Kremer, externer Datenschutzbeauftragter, Fachanwalt für IT-Recht, KREMER RECHTSANWÄLTE, Köln
Der Geheimnisschutz ist neben dem Datenschutz und der Informationssicherheit die dritte Disziplin, die von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern beachtet werden muss. Das gilt für die technischen und organisatorischen Maßnahmen ebenso wie für die Prozess- und Vertragsgestaltung. Im Online-Kompaktkurs erhalten Sie das erforderliche Wissen, um den Geheimnisschutz im Unternehmen zu verankern und Synergieeffekte aus den bereits etablierten Prozessen und Maßnahmen zum Datenschutz zu ziehen.
Dr. rer. nat. Hans-Walter Borries
Dr. rer. nat. Hans-Walter Borries
Ass. iur. Holger Berens, RAin Friederike Scholz
Dr. rer. nat. Hans-Walter Borries
Nicole Adami, Janette Rosenberg, Markus Stier