Privacy-Engineering
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Die DS-GVO hat dem technischen Datenschutz eine gleichwertig zu rechtlichen Anforderungen bedeutende Stellung eingeräumt. Neben der Sicherheit der Verarbeitung, die sich mit der Abwehr von unerwünschten Ereignissen wie die Abwehr von Cyberkriminellen beschäftigt, hat der Begriff des Datenschutzes durch Technikgestaltung ebenso Einzug gehalten.
In der Praxis stellt sich nun häufig die Frage, wie denn diese gesetzlichen Anforderungen in den Datenschutzalltag integriert werden können. Dazu gehören Fragen, wie Forschung mit personenbezogenen Daten funktioniert, wie eine effektive Datenschutzorganisation im Unternehmen oder in der Behörde aufgebaut werden kann. Weitere Fragen wären, wie Daten in unsichere Drittstaaten übermittelt werden können (oder nicht), wie die Grundrechte der Betroffenen durch schlanke datenschutzfreundliche Systeme gesichert oder mit welchen Methoden und Techniken eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden kann.
-> Grundlagenwissen im Datenschutzrecht empfehlenswert
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen der Online-Schulung:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
- Datenminimierung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung
- Datenschutzmanagement mittels organisatorischer Maßnahmen
- Standard-Datenschutzmodell (SDM)
- Durchführung von DS-FA mit Schwellwertanalysen und standardisierten Methoden
Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsbeaufragte, Geschäftsführungen und Datenschutz-Berater, Datenschutzinteressierte
- Privacy Engineering in a Nutshell: Überblick und Einordnung in DS-GVO und TTDSG
- Datenminimierung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung umsetzen
- Grundsatz der Zweckbindung sicherstellen und die Verarbeitung von Beschäftigtendaten damit erst möglich machen
- Usablilty als Anwendungsfall des Grundsatzes der Transparenz: Consent-Banner rechtskonform gestalten
- Datenschutzmanagement mittels organisatorischer Maßnahmen in Unternehmen effektiv umsetzen
- Datenschutz als Komponente zur Cyberabwehr: Effektive Schutzmaßnahmen gegen Ransomware & Co
- Standard Datenschutzmodell (SDM): Vorgehensmethode der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden verstehen und anwenden
- Datenschutzfolgenabschätzungen mit Schwellwertanalysen bestimmen und mit standardisierten Methoden durchführen
- Drittlandstransfers rechtskonform gestalten: Supplementary Measures nach Schrems 2 und Transfer Impact Assessment verstehen und anwenden
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Best Practice, Prüfungsmuster, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG
Sie bekommen praxisnahe Methoden und Techniken an die Hand gelegt, die durch Praxisbeispiele dargestellt werden, um den technischen Datenschutz im Datenschutzalltag anzuwenden sowie in den Prozessen bei Verantwortlichen zu integrieren, um damit viele Verarbeitungen erst rechtskonform auszugestalten.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Thorsten Behling, Timo Meisener
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Sascha Kremer, Andreas Sachs, Dr. Carlo Piltz, Dr. Michael Foth, Dr, Axel Freiherr von dem Bussche, Tilmann Herbrich, Oksan Karakus, Dr. Karsten Kinast, Andreas Müller, Marc Neumann, Prof. Dr. Boris P. Paal, Michelle Petruzzelli, Eckhard Schneider, Thomas Tiede