Einführung gesetzlich geforderter Wirksamkeitstest im Unternehmen

- Artikel-Nr.: SW11203.1
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Online-Kompaktkurs Einführung gesetzlich geforderter Wirksamkeitstest im Unternehmen
Ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung zu etablieren, verlangt Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO.
Art. 24 Abs. 1 DS-GVO erweitert die Prüfpflicht auf alle Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO. Der Prüfauftrag umfasst nicht nur Maßnahmen aus der IT, sondern alle Maßnahmen, die die Umsetzung der DS-GVO unterstützen. Dazu zählen u.a. das Einwilligungsmanagement, Löschen, Nachweispflichten, Vorhandensein von Rechtsgrundlagen. Die Referenten zeigen an Beispielen, wie ein System zur Durchführung von Wirksamkeitstest im Unternehmen etabliert werden kann. Auf Haftungsfragen wird ebenfalls eingegangen.
Hinweise zur Durchführung des Online-Kompaktkurses:
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Wir führen den Online-Kompaktkurs mit der Plattform edudip durch. Der Vortrag des Referenten*in wird begleitet durch eine PowerPoint-Präsentation. Während des Online-Kompaktkurses können Sie Ihre Fragen an die Referenten*innen im schriftlichem Chat stellen. Der Chat und ebenso die Teilnehmerliste sind nur für den Referenten*in und die Moderation einsehbar. Zur Beantwortung der Fragen wird diese öffentlich im Online-Kompaktkurs vorgelesen und von den Referenten*innen beantwortet werden. Wir bemühen uns, alle eingereichten Fragen in der angegebenen Zeit zu beantworten.
Im Anschluss an den Online-Kompaktkurses erhalten Sie die Präsentation per E-Mail zugeschickt. Schauen Sie eventuell auch in Ihren Spam-Ordner. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anfrage.
Der Online-Kompaktkurs wird nicht aufgezeichnet.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
Inhalte:
- Rechtliche Anforderungen aus Artt. 24 Abs. 1 und 32 Abs. 1 lit d) DS-GVO
- Vorgehensmodell für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzverantwortliche, um Führungskräfte zu schulen, Wirksamkeitstests durchzuführen
- Methode zur Testplanung
- Methode zur Testdurchführung und Testdokumentation
- Beispiele für Wirksamkeitstests
- Haftung von Geschäftsführern, Mitarbeitern und Datenschutzbeauftragten bei Wirksamkeitstests
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt und Dr. Niels Lepperhoff
Netto-Unterrichtsstunden: 1,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Best Practice, Teilnehmerfragen und -austausch
Fortbildungsveranstaltung gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG
Teilnehmende erfahren wie sich Wirksamkeitstest im Unternehmen etablieren lassen und welche rechtlichen Anforderungen zu beachten sind.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Tobias O. Keber
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt
Prof. Dr. Thorsten Behling, Timo Meisener
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Preis für Jahresabonnement Inland
Thomas Müthlein, Gabriela Krader