Datenschutz kompakt

Kompakter Einstieg in die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Datenschutzes
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und die Datenschutzorganisation. Unternehmen müssen zur Vermeidung von hohen Bußgeldern das neue Datenschutzecht anwenden. Auf Verantwortliche in den Fachabteilungen kommen neue Pflichten aus dem Datenschutzrecht und der Datenschutzorganisation zu.
Das Intensivseminar vermittelt Ihnen im ersten Teil die rechtlichen Grundlagen des neuen Datenschutzrechts mit Schwerpunkt auf die Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie den Rechten der Betroffenen. Im zweiten Teil werden die Anforderungen an das Datenschutz-Management und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz sowie Praxishilfen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben vorgestellt.
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.
Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
Datenschutzrecht, u. a.
- Grundlagen des Datenschutzrechts
- Allgemeine Zulässigkeitsregeln nach DS-GVO und BDSG
- Beschäftigtendatenschutz
- Haftung und Sanktionen
Datenschutzorganisation, u. a.
- Anforderungen an das Datenschutz-Management
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Meldung von Datenschutzvorfällen an Aufsicht und Betroffene
Bereichsbeauftragte für Datenschutz, Datenschutzkoordinatoren, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Datenschutzverantwortliche der Personalabteilung und der IT-Abteilung, IT-Sicherheitsbeauftragte
1. Tag: Datenschutzrecht
- Grundlagen des Datenschutzrechts
- Prinzipien der DS-GVO
- Allgemeine Zulässigkeitsregeln nach DS-GVO und BDSG
- Beschäftigtendatenschutz
- Kundendatenschutz
- Zulässigkeit personalisierter Werbung
- Transparenz der Datenverarbeitung
- Rechte der Betroffene
- Pflichten des Unternehmens
- Haftung und Sanktionen
2. Tag: Datenschutzorganisation
- Anforderungen an das Datenschutzmanagement
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Outsourcing der Datenverarbeitung/Auftragsdatenverarbeitung
- Anforderungen an ein Sicherheitsmanagement
- Datenschutz Folgenabschätzung
- Meldung von Datenschutzvorfällen an Aufsicht und Betroffenen
Netto-Unterrichtsstunden: 12 h
Vortragsmethode: Vortrag, Umsetzungsbeispiele, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG
Das Seminar informiert kompakt über wesentliche rechtliche Grundlagen und Anforderungen an die Datenschutzorganisation. Insbesondere den Datenschutzverantwortlichen des Mittelstandes und deren Fachabteilungen, Datenschutzbereichsbeauftragten, IT-Verantwortlichen und Mitgliedern von Betriebsräten werden die notwendigen Datenschutzkenntnisse vermittelt.
1.040,00 €*