Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG

Beschäftigtendatenschutz im Überblick: Prozesse, Kontrollen und Mitbestimmung
Der Beschäftigtendatenschutz ist äußerst komplex geregelt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch die DS-GVO und das BDSG. Hinzu kommen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Mitbestimmung und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Prozesse der Personaldatenverarbeitung sowie Kontrollbefugnisse und deren Grenzen.
Technische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Schulungen
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über eine funktionierende Audioausgabe verfügt. Wenn Sie aktiv teilnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich ein Mikrofon – für eine sichtbare Teilnahme auch eine Kamera.
Ihren persönlichen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung per E-Mail. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail und betreten Sie den virtuellen Raum pünktlich zur vereinbarten Zeit.
Hinweis zur Durchführung und Stornierung von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzseminare bis zu 14 Tage und Online-Schulungen bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei unzureichender Teilnehmerzahl für eine Präsenzveranstaltung kann das Seminar alternativ als Online-Schulung durchgeführt werden.
- BDSG und DS-GVO
- Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
- Personaldatenverarbeitung im Konzern und Unternehmensverbund
- Informations- und Auskunftspflichten - Datenportabilität; Recht auf Vergessenwerden
- Kontrolle des Beschäftigtendatenschutzes
- Mitbestimmung
Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter/innen im Personalbereich sowie Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die sich mit den aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes vertraut machen wollen.
Grundlagen
- Individuelles und kollektives Datenschutzrecht
- BDSG und DS-GVO
- Selbstbestimmung und Transparenz
- Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung als Zulässigkeitsnorm
- Personalaktenrecht und BDSG
- § 26 BDSG als spezielle Zulässigkeitsnorm
Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- Fragerecht des Arbeitgebers
- Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung sensibler Bewerberdaten (z.B.Vorstrafen, Vermögensverhältnisse, Gesundheitsdaten)
- Googeln von Bewerbern
- Arbeitgeber- und sonstige Drittauskünfte
- Löschpflichten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens
Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
- Kritische Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis (Gesundheit, Alter, Behinderung etc.)
- Compliance - präventive und repressive Kontrollen
- Anforderungen an die Einwilligung
Personaldatenverarbeitung im Konzern und Unternehmensverbund
- Datenweitergabe im Konzern
- Zentrale Personaldatenverarbeitung
- Shared Service Center
- Datenübermittlung im internationalen Konzern
Transparenz der Verarbeitung
- Informations- und Benachrichtigungspflichten
- bei Datenerhebung und Zweckänderung
- bei Auskunftsverlangen
- Datenportabilität
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Fachfragen des Personaldatenschutzrechts, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG
Das Seminar informiert über die rechtlichen IT-Grundlagen sowie aktuelle Fachfragen des Personaldatenschutzes. Es richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber insbesondere an Personalverantwortliche und Betriebsräte.
690,00 €*