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BAG-Präsidium hält Umsetzung der Rechtsprechung zur Arbeitszeitenaufzeichnung für unproblematisch

  • Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht bei der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur verpflichtenden Aufzeichnung der Arbeitszeit vom 14.05.2019 keine Schwierigkeiten. Sie sehe den Folgen der Entscheidung mit einer gewissen Gelassenheit entgegen, sagte sie am 04.02.2020 bei der Bilanzvorstellung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
  • Die Dokumentation der Arbeitszeit sei im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, erklärte die Präsidentin des BAG. In Unternehmen mit Betriebsräten sei das Arbeitszeitregime bereits jetzt klar und transparent geregelt. "Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme." Das Urteil über Bürokratie zu diskreditieren, sei der falsche Weg. Die Umsetzung des Urteils durch den Gesetzgeber sei nicht ein so großes Feld, meinte Schmidt.
  • Nach dem Urteil des EuGH müssen die EU-Staaten Arbeitgeber verpflichten, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.

 

Quelle: BAG-Pressekonferenz