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Bundeskabinett beschließt Arbeit-von-morgen-Gesetz

  • Das Bundeskabinett hat am 10.03.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur "Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" (sog. Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält zudem befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig und entschlossen auf die Unwägbarkeiten von Covid-19 (Coronavirus) reagieren kann. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft treten.
  • Vor dem Hintergrund von Covid-19 könne die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern. Zudem könne der Bezug von Kurzarbeitergeld auch im Bereich der Leiharbeit ermöglicht werden. "Wir sind gut aufgestellt und vereinfachen jetzt den Zugang zu Kurzarbeit", erklärte dazu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Beschäftigten seien das wichtigste Kapital der Unternehmen, sie auch in Zeiten von Auftragsrückgängen zu halten, sei wichtig, so der Minister. Zudem könne der Bezug von Kurzarbeitergeld auch im Bereich der Leiharbeit ermöglicht werden, stellte Heil klar.
  • Neben der aktuellen Situation steht laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch der Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft im Fokus. In vielen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, in energieintensiven Industrien sowie in klimapolitisch zentralen Bereichen – wie der Energie-, Bau- und Automobilwirtschaft – sei mit erheblichem Anpassungsbedarf zu rechnen. "Beschäftigte und Betriebe müssen daher so gut wie möglich unterstützt werden, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die hohe Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten", so Heil.
  • Von zentraler Bedeutung hierbei sind laut BMAS Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten. Dies zeigten auch die Zahlen: Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung seien mit rund 18 % sechs Mal so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Fachkräfte. Deshalb sollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente weiterentwickelt und noch zielgenauer ausgerichtet werden, damit die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Der Gesetzentwurf enthält dazu Verbesserungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten, die Einführung sogenannter Sammelanträgen in der Weiterbildungsförderung, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses sowie Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Anpassungen der Bundesdurchschnittskostensätze.
  • Damit ein guter Start ins Berufsleben gelingt, werden laut BMAS auch die Regelungen zur Ausbildungsförderung verbessert, insbesondere soll die assistierte Ausbildung weiterentwickelt und verstetigt werden. Denn frühzeitige Unterstützung verringere langfristig Beschäftigungsrisiken für den Einzelnen und eröffne gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Quelle: BMAS