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Betriebsrentner zahlen weniger Krankenversicherungsbeiträge

  • Am 12.12.2019 hat der Bundestag entschieden, dass Betriebsrentner finanziell entlastet werden. Ab 2020 müssen sie auf ihre Betriebsrente erst oberhalb eines Freibetrags von 159,25 Euro Beiträge an die Krankenkasse abführen. Der Bundestag verabschiedete einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 169,25 Euro muss der Kassenbeitrag von 14,6 % sowie ein eventueller Zusatzbeitrag damit nur für die 10 Euro oberhalb des Freibetrags gezahlt werden
  • Bisher mussten die Betroffenen den Beitragssatz auf ihre komplette Betriebsrente zahlen, sobald die Altersbezüge über einer Grenze von 155,75 Euro lagen. Statt dieser Grenze gibt es künftig einen Freibetrag, der ab dem 01.01.2020 zunächst bei exakt 159,25 Euro liegt.
  • Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, die schon ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
  • Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.