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Bundesrat stimmt für Abbau des Solidaritätszuschlags

  • Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 597/19) am 29.11.2019 gebilligt.
  • Bis 61.717 Euro Jahreseinkommen müssen Steuerzahler künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen.
  • Der Gesetzesbeschluss hebt die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro an. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.
  • Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folge die sogenannte Milderungszone. Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Solidaritätszuschlag kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gelte bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro.
  • Das Gesetz wurde am 12.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

 

Quelle: BGBl Jahrgang 2019 Teil I Nr. 46 vom 12.12.2019 Seite 2101 – 2102