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Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

  • Die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit machen es möglich: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab dem 01.01.2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4%. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2022.
  • Die Bundesregierung entlastet Arbeitgeber und Beschäftigte so insgesamt um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Damit sinken einerseits die Lohnkosten für die Unternehmen und andererseits bleibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto
  • Mit der Senkung des Beitragssatzes leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung.

Quelle: Bundesregierung