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Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorgeschlagen

  • Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Steuerzahler abschaffen. Nach einem von ihm vorgelegten Gesetzentwurf soll die Abgabe für 90% aller aktuellen Steuerzahler komplett wegfallen, weitere 6,5% sollen teilweise entlastet werden – je höher das Einkommen, desto höher der Anteil am Solidaritätszuschlag.
  • Die geplante stufenweise Belastung soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird. 3,5% der derzeit Steuerpflichtigen müssten den vollen Steuersatz zahlen. Der Gesetzesentwurf wird vom Bundesministerium der Finanzen an die weiteren Ressorts weitergeleitet.
  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Im Haushaltsjahr 2018 betrug die Höhe laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro.
  • Nach einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, muss der Solidaritätszuschlag spätestens 2020 abgeschafft werden.

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen