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Entwurf eines Gesetzes für höhere Pflegelöhne

  • Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern. Das Kabinett hat nach Informationen der Bundesregierung vom 19.06.2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bezahlung verbessern soll. Die geplante Neuregelung eröffnet zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen: Entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen.
  • Die Tarifpartner könnten einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstrecken würde. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Die Tarifverhandlungen wolle der neu gegründete Arbeitgeberverband, die "Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche", aufnehmen.
  • Mit dem Gesetz werde auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt, denn vor Abschluss des Tarifvertrags müssten die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssten mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.
  • Als zweite Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne könne das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.
  • Bisher gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege - nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn. Das liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgebern. Zum Beispiel gelten in der Altenpflege nur für 20% der Beschäftigten tarifliche Arbeitsbedingungen. Der allgemeine Pflegemindestlohn gilt noch bis zum 30.04.2020. Er beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Von diesem Mindestlohn profitieren bisher vor allem Pflegehilfskräfte.

Quelle: Pressemitteilung Bundesregierung vom 19.06.2019