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Ampel gelb (Gesetzesentwürfe):

Einführung der Übergangsregelung (Midijobber) verschoben

  •  Nach dem Entwurf des Rentenversicherungsleistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes soll die bisherige Obergrenze der Beitragsentlastung in der Gleitzone (neu: „Übergangsbereich“) auf 1.300 Euro angehoben werden. Dadurch werden Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlastet. Weiter ist beabsichtigt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht weiter zu geringeren Rentenleistungen führen. Ein Verzicht bzw. eine Verzichtserklärung zur Anwendung der Gleitzone bzw. für den Übergangsbereich ist nach der Änderung nicht mehr erforderlich.
  • Meldepflichtig soll zusätzlich das Arbeitsentgelt, das ohne die Anwendung dieser Regelung zu berücksichtigen wäre, sein.
  • Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4668) war ein In-Kraft-Treten der gesetzlichen Regelungen zum neuen Übergangsbereich zum 01.01.2019 vorgesehen.
  • In die zweite und dritte Lesung des Bundestages wurde am 08.11.2018 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 07.11.2018 zum vg. Gesetzesentwurf der Bundesregierung eingebracht, wonach die gesetzlichen Regelungen zum Übergangsbereich erst zum 01.07.2019 in Kraft treten sollen. Der Beschlussempfehlung hat der Bundestag am 08.11.2018 zugestimmt.
  • Für die maschinelle Umsetzung in den Entgeltabrechnungsprogrammen bedeutet diese Verschiebung, dass zum 01.01.2019 keine Änderungen zum bisherigen Verfahren in der Gleitzone vorzunehmen sind. Erst ab dem 01.07.2019 sind die geänderte Obergrenze von 1.300 EUR und der Wegfall der Verzichtsregelung zur Anwendung der Gleitzone zu berücksichtigen.

Quelle: Bundestag 08.11.2018 – BT-Drs. 19/5586

 

Steuerfreiheit für Jobtickets

 

  •  Jobtickets sind künftig steuerfrei. Der Bundestag verabschiedete am 08.11.2018 eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes
  • Wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, muss die Kostenersparnis bislang grundsätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden
  • Diese Regelung hat der Bundestag abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden
  • Der Bundestag beschloss zusätzlich, dass die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt wird
  • Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt (Halbierung des Bruttolistenpreises).

Quelle: Finanzausschuss am 07.11.2018 in seiner Sitzung (Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – BT-Drs. 19/5595

 

Bundestag beschließt Familienentlastungsgesetz

  • Der Bundestag hat am 08.11.2018 dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung), sofern auch der Bundesrat noch zustimmt.
  • Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 01.07.2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 01.01.2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 01.01.2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro.

Quelle: Bundestag