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Heimarbeit; Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 28/19 zum Urteil des BAG vom 20.08.2019 – 9 AZR 41/19 -:

Ein Heimarbeiter kann nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes (HAG) eine Sicherung seines Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verlangen.