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Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG

Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 08.05.2018 – 9 AZR 8/18 -:

Das einseitige Gestaltungsrecht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG, die Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig zu beenden, setzt die Entbindung des weiteren Kindes voraus. Die Beendigungswirkung kann nicht schon während der Schwangerschaft herbeigeführt werden (Rn. 18).

 

(Foto: © deanm1974 / Fotolia.com)